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Keine höheren Netzzugangsentgelte für Stromnetzbetreiber
Geschrieben von Holger Freier   
Sunday, 09 September 2007

Der Stromnetzbetreiber, die Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau ist mit seiner Beschwerde gegen die Kürzung von Netzzugangsentgelten vor dem Oberlandesgericht Brandenburg (Beschluss vom 28.08.2007, Aktenzeichen: Kart W 3/06) gescheitert.

Dieser Stromnetzbetreiber wollte sich gegen mehrere Kürzungen durch die Landesregulierungsbehörde wehren. Das Oberlandesgericht befand aber, dass die Einwendungen nicht begründet sind und die Landesregulierungsbehörde die Kürzungen zu Recht vorgenommen hat. 

Seit kurzem müssen Stromnetzbetreiber die von ihnen erhobenen Netzzugangsentgelte durch die Regulierungsbehörden nach dem Energiewirtschaftsgesetz genehmigen lassen. Diese Entgelte stellen einen wesentlichen Teil des von den Stromverbrauchern zu zahlenden Strompreises dar. Mit der Einführung der Genehmigungspflicht der Nutzzugangsentgelte verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die deutlich erhöhten Preise für Strom in Deutschland zu senken.

Von der Regulierungsbehörde wird bei der Genehmigung der Entgelte u. a. geprüft, ob und in welchem Umfang die vom Betrieb des Stromnetzes verursachten Kosten an die Stromversorger bzw. an die Stromverbraucher weitergegeben werden dürfen. Es wird vor allem von dieser Behörde geprüft, welche Kosten bei einem wirtschaftlich arbeitenden Netzbetreiber entstehen, der sich nicht in einer Monopolstellung und im normalen Wettbewerb mit anderen Netzbetreibern befindet.

Bislang liegen beim Kartellsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts einige Beschwerden von Stromversorgern gegen die Landesregulierungsbehörde beim Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg gegen die Einschränkung der Genehmigung von Netzentgelten für Strom vor.

Das Urteil des Oberlandesgericht Brandenburg ist die erste Entscheidung in einem solchen Verfahren.

Autor: info[at]vedix[dot]de