| Mangelhafte Ware - und jetzt? |
| Geschrieben von Beate Birkner | |
| Saturday, 24 February 2007 | |
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Sie haben eine Ware gekauft, die mit Mängeln behaftet ist. Und jetzt?
Hier finden Sie grundsätzliche Informationen. Bei weitergehenden Fragen oder Problemen sollte ein Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden. Sie haben eine Ware gekauft, die mit Mängeln behaftet ist. Und jetzt? Zunächst muss einmal festgestellt werden, ob die Ware nach dem Gewährleistungsrecht als mangelhaft gilt. Dies ist der Fall, wenn
Im Falle der Minderung braucht der Kunde nur den geminderten Kaufpreis zu zahlen bzw. kann er einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. Bei einem Rücktritt bekommt er sein Geld zurück und muss die Ware sowie möglicherweise gezogene Nutzungen zurückzugeben. Mit Gutscheinen braucht sich der Kunde nicht zu begnügen! Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt, z. B. aus der Kanzlei der Rechtsanwälte Behrends-Birkner-Lausch aus Oldenburg. |