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Abrechnung von Baulohn
Geschrieben von Frank Sellin   
Tuesday, 27 March 2007

Die Abrechnung von Baulohn: Eine Aufgabe für Spezialisten 

Die Abrechnung von Baulohn gehört mit Sicherheit zu den schwierigsten Abrechnungsarten der deutschen Wirtschaftsbranchen. Urlaubsberechnung, Beschäftigungsförderung in der Schlechtwetterzeit, Mehraufwandswintergeld, Zuschusswintergeld sind nur einige Fachbegriffe der Baubranche, die ein umfassendes Fachwissen erfordern. Der Gesetzgeber hat die gesamte Winter-bauförderung verändert. Der Sammelerlass (Dienstanweisung der Bundes-agentur für Arbeit) allein zur Beurteilung von Kurzarbeitergeld und Saisonkurzarbeitergeld umfasst 444 Seiten!

Im Tarif-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht ergeben sich fortlaufend Änderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Kommentierung. Die Arbeitsanforderungen im Lohnbüro sind sehr hoch. Gerade in Klein- und Mittelbetrieben ist das aus eigener Kraft kaum zu bewältigen. Ständige Fort-bildung und Information sind zwingende Voraussetzung für die korrekte Abrechnung. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass für alle Fälle mindestens ein weiterer Mitarbeiter diese Kenntnisse haben sollte, um im Bedarfsfall eine Vertretung zu ermöglichen.

Immer mehr Klein- und Mittelbetriebe, aber auch größere Unternehmen der Baubranche greifen auf externe Dienstleister (z.B. ein darauf spezialisiertes Lohnbüro) zurück. Damit wird das Abrech-nungsrisiko im Krankheitsfall des Lohnbearbeiters ausgeschlossen und die Wirtschaftlichkeit erhöht. Der Kostenvergleich eigenes Abrechnungsbüro zum externen Dienstleister fällt eindeutig zugunsten des externen Dienstleisters aus.

Was unterscheidet die Abrechnung von Baulohn von anderen Abrechnungs-arten? Allein die witterungsbedingten Arbeitsausfälle oder die saisonalen Arbeitszeitschwankungen sind besondere Faktoren, welche die Baubranche im Abrechnungswesen zum Sonderfall machen. Diese besonderen Bedingungen erfordern spezielles Fachwissen.

Die unterschiedlichen Tarifregeln in der Abrechnung von den verschiedenen Baugewerken fordern vom Personal des Lohnbüros höchste Kompetenz. Bei der Baulohnabrechnung einer Gerüstbaufirma müssen beispielsweise völlig andere Faktoren berücksichtigt werden, als bei der Abrechnung eines Garten- und Landschaftsbauers.

Als Fazit muss festgestellt werden, dass die Lohnabrechnung insbesondere Baulohn eine anspruchsvolle Aufgabe ist und auch keine Aufgabe die man neben dem Hauptgeschäft erledigen kann. Für diesen komplexen Aufgaben-bereich sind Spezialkräfte gefordert, die stets auf dem neuesten Ausbildungsstand sind und sich tagtäglich mit dieser Materie befassen.