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Wechsel in eine andere Private soll ermöglicht werden
Geschrieben von Konstanze Edelmann im Auftrag von informieren.de   
Thursday, 07 September 2006

Derzeit überlegen noch gesetzlich Krankenversicherte ob Sie vor der Gesundheitsreform noch in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln sollen. Nach der Reform kann von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV nur noch gewechselt werden, wenn das Einkommen mindestens drei Jahre die Versicherungspflichtgrenze von mtl. 3.937,50 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze 47.250) erreicht hat. Durch diese Wartefrist erhöht sich auch das Eintrittsalter in die PKV und damit wo möglich höhere Beiträge.


Durch veränderte Lebensbedingungen ist ein Wechsel des Tarifes in der privaten Krankenversicherung innerhalb einer Krankenversicherungsgesellschaft unter Umständen notwendig und auch ohne Probleme möglich. Sollten diese veränderten Lebensbedingungen Anlass für einen Wechsel in eine andere private Krankenversicherung sein, so ist das mit einer Kündigung des Vertrages verbunden und muss daher sehr gut überlegt sein. Im Laufe der Vertragszeit werden Altersrückstellungen von den Gesellschaften gebildet, die aber durch den Wechsel der Gesellschaft verloren gehen. Daher ist eine intensive Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsexperten erforderlich, den Sie auf unseren Seiten entsprechend ihrer Wahl ordern können.

Bei den Privatkassen verzögert sich die Reform, es gibt derzeit noch keine Aussagen zu einem definitiven Zeitpunkt. In der Reform soll geregelt werden, dass der Wechsel von einer PKV in eine andere PKV erleichtert werden soll.

Bisher haben PKV-Versicherte bei einem Wechsel in eine andere PKV die Angesparten Altersrückstellungen verloren. Diese sollen zukünftig mitgenommen werden können. Der Wechsel zurück in die GKV ist aber weiterhin ausgeschlossen. Die PKV soll zukünftig auch einen Basistarif einführen. Dieser Basistarif entspricht den Tarifen der GKV. Dieser solle allen Freiwilligversicherten zur Verfügung stehen. Nichtversicherte müssen von der Krankenversicherung aufgenommen werden, in der sie zuletzt versichert waren. Auch dieser Personenkreis erhält dann den Basistarif.

In der Gesundheitsreform geht es auch weiterhin um einen Gesetzesentwurf für den Gesundheitsfonds. Die Beiträge der GKV-Versicherten sollen ab 2008 in diesen Fonds fließen, dieser Termin ist aber noch nicht sicher. Versicherten- und Arbeitgeberbeiträge werden dann nicht mehr von den Kassen bestimmt und eingezogen. Die Beiträge fließen dann in den Fonds, aus dem alle Kassen einheitliche Beträge erhalten. Die Beiträge für die Kassen enthalten dann Zuschläge für Alte und Kranke. Offen ist noch, wie diese Zuschläge berechnet werden sollen.

Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherungen und Versicherungen finden Sie unter www.informieren.de

Konstanze Edelmann im Auftrag von informieren.de, E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können