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Was bringt die betriebliche Altersvorsorge?
Geschrieben von Julia Siebel   
Wednesday, 19 September 2007

Die betriebliche Altersvorsorge ergänzt die staatliche Rente. Seit dem 1. Januar 2002 ist der Arbeitgeber verpflichtet die betriebliche Altersvorsorge (auch Betriebsrente genannt) dem Arbeitnehmer anzubieten. Entschließt sich der Arbeitnehmer zu einer betrieblichen Altersvorsorge, so muss diese vom Arbeitgeber abgeschlossen werden.

Damit verpflichtet sich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Rente zu zahlen. Die Beiträge, welche in die Unterstützungskasse oder Direktzusage eingezahlt werden sind steuerfrei.

Es gibt veschiedene Wege eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen, für welche der Arbeitgeber sich entscheidet ist einzig und allein seine Entscheidung. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall kein Mitspracherecht. Es gibt gesetzliche Unverfallbarkeitsfristen, wenn diese erfüllt sind, hat der Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf seine betriebliche Altersvorsorge, wenn er vor Beginn des Versorgungsfalls (z.B. erreichen der Altersgrenze) aus dem Unternehmen ausscheidet. Sind aber im Vertrag vorzeitige Unverfallbarkeitsfristen festgelegt worden, so gelten natürlich die im Vertrag vereinbarten Fristen.

Die Anwartschaften auf die betriebliche Altersvorsorge ist eine Versorgungszusage, eine sogenannte Direktzusage, somit ist diese vor einer möglichen Insolvenz geschützt. Des Weiteren sind die eingezahlten Beiträge steuerfrei. Es gibt auch verschiedene Finanzierungsformen. Mischformen sind in der betrieblichen Altersvorsorge üblich. Das heißt Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen in die betriebliche Altersvorsorge ein.

Da man sich heute nicht mehr auf die staatliche Rente verlassen kann ist diese Form der Zusatzrente sehr zu empfehlen. Als Arbeitgeber sollte man zudem auch eine Firmenversicherung abschließen, diese deckt bei Bedarf jegliche Forderungen ab.

Autorin: julia.siebel [at] transparent.de