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Wann zahlt die Privathaftpflicht nicht?
Geschrieben von Markus Heck   
Tuesday, 15 May 2007

Entsteht ein Schaden beim Betrieb eines Kfz, dann zahlt die Privathaftpflicht dies zum Beispiel nicht, da dies einen komplett anderen Versicherungsbereich berührt.

Bei einem Schaden der durch einen Einkaufswagen entsteht ist genau zu unterscheiden ob der Schaden während des Ein- oder Ausladens entstanden ist oder beim Betreten des Geschäftes. Be- und Entladevorgänge fallen nämlich unter "Betrieb eines Kfz", ist das Auto hingegen verschlossen und Sie bewegen sich fort natürlich nicht.

Entstehen Sachschäden an Dingen, die ausgeliehen, gemietet oder gepachtet sind übernimmt die Privathaftpflichtversicherung entstandene Schäden nicht. Das bedeutet, dass Sie Dinge die Ihnen entgeltlich oder unentgeltlich für einen bestimmten Zweck und/oder einen bestimmten Zeitraum überlassen worden sind, nicht nur so im Sinne des Eigentümers so behandeln sollten als wären es Ihre eigenen. Auch von Seiten der Privathaftpflicht werden Sie so behandelt. Hierbei ist folgendes zu beachten. Allein die Tatsache, dass Sie Dinge benutzen, die Ihnen nicht gehören heißt nicht, dass Sie diese auch zwangsläufig geliehen haben. In der Fachsprache wird dies "besitzrechtloses Nutzungsverhältnis" genannt. Sie dürfen zwar eine Sache benutzen, es wurde aber keine besondere Vereinbarung getroffen wie lange das sein wird oder der genaue Zweck definiert.

Nehmen Sie beim Ausflug mit Freunden beispielsweise die Videokamera der Nachbarsfamilie um auch mal etwas zu filmen, so ist Ihnen von Seiten Ihres Nachbars die Nutzung mit Sicherheit gestattet. Ein Vertrag ist aber nicht zustande gekommen, da Ihr Nachbar jederzeit sich die Videokamera nehmen kann um selbst weiterzufilmen.

Sie sehen, im Schadensfall sind ggf. ansonsten noch so unwichtige Details entscheidend und geben Ausschlag ob die Privathaftpflichtversicherung einen Schaden erstattet oder nicht.