| Wann zahlt die Privathaftpflicht nicht? |
| Geschrieben von Markus Heck | |
| Tuesday, 15 May 2007 | |
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Entsteht ein Schaden beim Betrieb eines Kfz, dann zahlt die Privathaftpflicht dies zum Beispiel nicht, da dies einen komplett anderen Versicherungsbereich berührt.
Bei einem Schaden der durch einen Einkaufswagen entsteht ist genau zu
unterscheiden ob der Schaden während des Ein- oder Ausladens entstanden
ist oder beim Betreten des Geschäftes. Be- und Entladevorgänge fallen
nämlich unter "Betrieb eines Kfz", ist das Auto hingegen verschlossen
und Sie bewegen sich fort natürlich nicht.
Entstehen Sachschäden an Dingen, die ausgeliehen, gemietet oder
gepachtet sind übernimmt die Privathaftpflichtversicherung entstandene Schäden nicht.
Das bedeutet, dass Sie Dinge die Ihnen entgeltlich oder unentgeltlich
für einen bestimmten Zweck und/oder einen bestimmten Zeitraum
überlassen worden sind, nicht nur so im Sinne des Eigentümers so
behandeln sollten als wären es Ihre eigenen. Auch von Seiten der Privathaftpflicht werden Sie so behandelt.
Hierbei ist folgendes zu beachten. Allein die Tatsache, dass Sie Dinge
benutzen, die Ihnen nicht gehören heißt nicht, dass Sie diese auch
zwangsläufig geliehen haben. In der Fachsprache wird dies
"besitzrechtloses Nutzungsverhältnis" genannt. Sie dürfen zwar eine
Sache benutzen, es wurde aber keine besondere Vereinbarung getroffen
wie lange das sein wird oder der genaue Zweck definiert. |