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Unterschied private und gesetzliche Krankenversicherung
Geschrieben von Chris Monzel   
Saturday, 29 March 2008
In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungssysteme, die private Vollkrankenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung. Im Volksmund ist die private Vollkrankenversicherung auch eher unter dem Namen private Krankenversicherung vertreten. Erstmal ist jeder Bundesbürger verpflichtet sich gesetzlich zu versichern. Allerdings hat der Gesetzgeber einem bestimmten Personenkreis freigestellt, sich gesetzlich in einer gesetzlichen Krankenversicherung oder sich freiwillig in einer privaten Krankenversicherung zu versichern. Dieser Personenkreis besteht aus Freiberuflern, Selbstständigen, Beamten, Stundenten, Künstlern und Arbeitnehmern, die oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Im Jahr 2008 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 48.150 Euro.
Wer in eine private Krankenversicherung eintreten kann, entscheidet sich auch normalerweise für den Schritt. Während jedoch in der gesetzlichen Krankenversicherung der Beitrag prozentual vom Bruttoeinkommen zu zahlen ist, wird der Beitrag in den privaten Krankenversicherungen individuell aus Eintrittsdatum in die Versicherung, Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen und Leistungsumfang ermittelt. In der gesetzlichen Versicherung ist die ganze Familie mit dem Beitrag gedeckt, in der privaten Versicherung muss jedes Familienmitglied seinen eigenen Beitrag zahlen.
Auch der Leistungsumfang der beiden Krankenversicherungen entscheidet sich enorm. Die gesetzlichen Krankenversicherungen halten nur den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestschutz ein, privat Versicherte können jedoch auch Optionen wie volle Kostenübernahem für Zahnersatz, Sehhilfen und Chefarztbehandlung buchen. Wer auf diesen Luxus verzichtet, kann mit dem Mindestversicherungsschutz bei der privaten Krankenversicherung noch einmal gut sparen. Die gesetzlich Versicherten bekommen bei der Abrechnung mit dem Arzt nichts mit, privat Versicherte müssen alle Behandlungskosten, außer Krankenhausaufenthalte erst einmal vorstrecken und bekommen nach Überprüfung der Krankenversicherung ihr Geld wieder.
Ein Preisvergleich bei den gesetzlichen Versicherung ist sehr leicht durchzuführen, der Leistungskatalog ist bis auf wenige Ausnahmen immer gleich und der Beitrag liegt zwischen 12 Prozent und 15 Prozent vom Bruttogehalt. Bei privaten Krankenversicherungen fällt der Vergleich durch die vielen Zusatzleistungen oft schwer. Hier kann ein im Internet angebotener Tarifvergleich PKV sehr nützlich sein.