| Teilkasko haftet nicht immer |
| Geschrieben von Michael Janssen | |
| Wednesday, 22 November 2006 | |
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Vorsicht bei mobilen Navigationsgeräten - Teilkasko haftet nicht immer bei Diebstahl. „Nach dreihundert Metern bitte links abbiegen,“ sagt die freundliche Dame aus dem satellitengesteuerten Navigationsgerät im Auto. Vorbei die Zeiten, in der sich genervte Beifahrer durch den klobigen Autoatlas oder die drei Meter Straßenkarte kämpfen mussten. Heute setzt fast jeder dritte deutsche Autofahrer auf die Vorteile der Navigationsgeräte um schnell ans Ziel zu kommen. Doch die Navigationsgeräte sind nicht nur bei Autofahrern, sondern auch bei „Langfingern“ immer beliebter. Bei einem Diebstahl kann es auch für Besitzer einer Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung schnell zu Problemen kommen, denn versichert ist, was fest im Fahrzeug eingebaut ist. Da aber gerade die Zahl der mobilen Navigationsgeräte immer mehr zunimmt, haben deren Besitzer im Falle eines Diebstahles ein echtes Problem. Auch bei einem gestohlenen Werksgerät, das fest mit dem Auto verbunden ist, kann es zu Problemen mit der Autoversicherung kommen. Die KfZ-Teilkaskoversicherung haftet zwar bei Diebstahl einzelner Teile, wie z.B. das Autoradio, Sonderausstattungen, wie z.B. Navigationsgeräte , sind in der Regel jedoch nur bis zu einer Höhe von 2.000 Euro mitversichert.
Und viele High-End Navigationsgeräte liegen bereits heute über dieser Preisgrenze. Ein weiteres Ärgernis für Besitzer einer Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung: Die Versicherer übernehmen zwar in der Regel die Kosten für die Montage eines Neugerätes, ersetzen aber nur den Zeitwert und nicht den Neuwert des gestohlenen Navigationssystemes. |