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Tarifdschungel nun auch in der GKV
Geschrieben von Michael Krug   
Saturday, 07 April 2007
Die neuen Versicherungsmöglichkeiten der gesetzlich Versicherten. 

Jetzt muß man noch den Überblick behalten, was bezahlt meine Kasse? Lohnt sich in Selbsthalt?

Bezahle ich Rechnungen selber um eine Beitragsrückerstattung zu bekommen?

Selbstbehalt: Beim Selbstbehalt verpflichtet sich das Versicherungsmitglied, innerhalb eines Jahres Behandlungskosten bis zu einer bestimmten Höhe selbst zu tragen. Im Gegenzug gewährt die Kasse dem Mitglied eine Prämie.

Beitragsrückerstattung: In diesen Tarifen wird eine geringere Beiträge verlangt. Bei der Rückerstattung werden nach Ablauf eines Jahres Prämien ausgezahlt, sofern weder der Versicherte, noch mitversicherte Ehepartner oder mitversicherte Kinder über 18 Jahre in diesem Jahr Leistungen zulasten der Kasse in Anspruch genommen haben.

Sollte jedoch eine laufende Behandlung oder medikamentöse Versorgung notwend sein aufgrund einer Vorerankung, ist von einem solchen Tarif in der Regel abzuraten. Leistungen für Kinder unter 18 Jahren sind von der Regel ausgenommen, ebenso wie empfohlene Vorsorgeleistungen und Leistungen rund um die Schwangerschaft.

Es gelten Obergrenzen für die Höhe der Prämien.

Kostenerstattung: Die Kassen können Versicherten Prämien gewähren, die sich dafür entscheiden, die Behandlungsrechnungen für sich und ihre mitversicherten Angehörigen zunächst selbst zu begleichen und sich das Geld dann von der Kasse erstatten zu lassen. Eine Verfahrensweise die die private Krankenversicherung mit Ihren Versicherten schon immer praktiziert.

Tarife für Zusatzleistungen: Kassen können nun auch Tarife anbieten, bei denen die Versicherten mehr zahlen, damit die Kassen die Kosten für sonst ausgeschlossene Arzneimittel übernimmt. Also ist es jetzt notwendig geworden die Tarifgestaltung auch bei den Krankenkassen zu vergleichen. Bei der privaten Krankenversicherung helfen wir Ihnen gern unter www.pkv-vergleichonline.de.