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Riester-Rentner dürfen nicht in die Ferne ziehen
Geschrieben von Michael Janssen   
Saturday, 20 January 2007

Immer mehr Deutsche zieht es nach Rentenbeginn in den Süden. Das schöne Wetter und niedrige Lebenshaltungskosten lockt immer mehr nach Mallorca oder Italien. Doch das deutsche Finanzamt sieht dies gerne.

Wer durch seinen Riester-Vertrag Zuschüsse vom Staat kassiert hat, muss dies (entgegen Beschwerden der EU-Kommission) zurück zahlen. Der Grund dafür liegt in der Steuergesetzgebung. Da die Altersvorsorge der Riester-Rente in der Auszahlungsphase besteuert werden (nach gelagerte Versteuerung), der deutsche Rentner aber im Ausland keine Steuern an den deutschen Fiskus zahlen muss, will sich der Staat bereits vorher das Geld sichern. Wer also seinen Alterssitz ins Ausland verlegt zeigt damit einen „schändliche Verwendung“ an, die Zuschüsse zur Riester-Rente müssen komplett zurück gezahlt werden. Dies kann bei vielen Rentnern zu einer hohen finanziellen Belastung werden, sind doch zum Beispiel im Verlauf von etwa 20 Jahren einige tausend Euro an Staatszuschüssen geflossen. Also doch lieber Schiffsfonds, Aktien und britische Lebensversicherung statt Riester-Rente? Viele lösen das Problem unbürokratisch: Sie lassen sich ihre Rente weiterhin auf ein deutsches Konto überweisen. Benachteiligt ist natürlich bei dieser Praxis der Rentner, der brav Zuhause bleibt. Seine Rente wird versteuert. Da sich der Trend, seinen Altersruhesitz im Ausland zu suchen, in Zukunft noch verstärken wird, muss für die Riester-Rentner unbedingt eine Lösung gefunden werden.