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Riester-Rente - privat finanzierte Altersvorsorge
Geschrieben von Alexander Engel   
Monday, 02 July 2007

Letztlich ist die Riester-Rente nichts anderes als ein umgangssprachlicher Begriff für die privat finanzierte Altersvorsorge in Deutschland. Durch Sonderabgabenabzugsmöglichkeiten und Zulagen seitens des Staates wird man hier ein wenig unterstützt. Diese Förderungen sind gesetzlich verankert.

Walter Riester, ist der Namensgeber dieser Rentenvariante und hatte als Erster die Idee eine private Altersvorsorge staatlich fördern zu lassen. Im Jahr 2000 hat man nun die neue Reform eingeführt. Somit steht das Nettorentenniveau eines Menschen der exakt 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat nun nicht mehr auf 70%, sondern ist um drei Prozentpunkte auf 67% gesunken.

Beantragen kann die Riester-Rente jeder, der zulageberechtigt ist. Dies ist man als Rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, oder sogar als Selbständiger. Auch kindererziehende Personen, Menschen mit ALG II oder Krankengeld, Wehr- und Zivildienstleistende, sowie geringfügig Beschäftigte und Menschen, die ein Vorruhestandgeld bekommen.

Ein wichtiger Punkt, den man beachten sollte ist, dass man vor der Auszahlung der Beiträge einen Nachweis über die eingezahlten Beiträge erbringen muss. Damit ist es möglich bis zu 50.000 Euro aus der Riester-Rente zu schöpfen und sich damit beispielsweise eine Wohnung zur Altersvorsorge zu leisten.


Ist man arbeitslos und sollte die Arbeitslosigkeit etwas länger dauern, so wird das bislang eingezahlte Geld erstmal nicht weiter berücksichtigt. Allerdings kann bis zu diesem Zeitpunkt angespartes Kapital auf andere Versicherungsanbieter übertragen werden, gegen eine Gebühr.

Der Betrag der Riester-Rente setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen zusammen. Dabei garantiert der Staat eine Zulage auf die Altervorsorge um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Allerdings fließt dies nicht an den Beitragszahler sondern direkt in den Vertrag. Eine solche Zulage gibt es jedoch nur für spezifische Sparformen. Diese müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen zertifiziert worden sein.

Auflagen hierfür sind seit Beginn 2005 von 11 Punkten auf 5 Punkte gekürzt worden.

Man kann also zusammengefasst sagen, dass die Riester-Rente der privaten Vorsorge im Alter dient.

Autor: engel-alexander @ freenet.de