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Wenn Sie eine nichtselbständige Person sind, können Sie nur dann eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn Sie keine gewerbliche, freiberufliche oder selbständige Tätigkeit
ausführen, bei denen Sie festgelegte Einkommens- oder Umsatzgrößen
überschreiten.
Meistens darf für diese selbständigen Tätigkeiten ein
Umsatz von 6.000 - 10.000 Euro ( das hängt vom Versicherer ab) nicht
überschritten werden.
Es sind solche Versicherer, die den Versicherungsschutz beitragsfrei um
den Fußgänger-Rechtschutz für den Versicherungsnehmer und/oder die
Familie
erweitert haben. Dieser Rechtsschutz umfasst das Risiko als Fußgänger und
Lebenssituationen wie: Mitfahrer in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Fahren mit Zweiradfahrzeugen oder Fahrrädern mit
Versicherungskennzeichen.
Eine Rechtsschutzversicherung bietet ihren Kunden folgende Leistungen an:
1. Im Wohnungsrechtsschutz: Grundstücks-, Gebäude- und
Wohnungsrechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten,
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Straf-Rechtsschutz.
2. Im Verkehrs-Rechtsschutz: Disziplinar - und Standes-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, Vertrags -
und Sachen - Rechtsschutz, Schadenersatz - Rechtsschutz und Steuer -
Rechtsschutz vor Gericht.
3. Im Privat - und Berufs-Rechtsschutz: Arbeits -Rechtsschutz, Beratungs - Rechtsschutz im Erb- und Familienrecht,
Sozialegerichts-Rechtsschutz.
Im Falle eines Schadens sollten Sie den Schaden dem Versicherer
vollständig und wahrheitsgetreu melden. Die Meldung kann auch durch
Rechtsanwalt erfolgen.
Wenn im Laufe des Verfahrens weitere Maßnahmen erwogen werden, die noch
weitere Ausgaben auslösen, sollte dies mit dem Versicherer abstimmen.
Weiterhin sind unnötige Ausgaben zu vermeiden und für die Einhaltung
von Terminen sollte der Versicherte, bzw. dessen Rechtsanwalt sorgen.
Die
Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung
bekommen Sie mit dem Versicherungsschein. Dieser enthält ausführliche
Infos und Hinweise bezüglich auf die Versicherung.Nach Erhalt der
Bedingungen haben Sie Recht noch 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen
zurückzutreten. Vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages sollten
Sie die zum Risiko gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantworten, weil
die falschen Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen
könnten, wenn Sie für den Schaden ursächlich sind.
Sie sollten auch die Risikoveränderungen während der Vertragsdauer dem Versicherer
anzeigen. ( z.B. wenn Sie selbständig werden und nach diesen Tarifen
keinVersicherungsschutz mehr möglich ist).
Für die Kündigung der Rechtsschutzversicherung durch den
Versicherungsnehmer gibt es folgende Möglichleiten: Kündigung nach
Prämienerhöhung. Dies ist möglich, wenn die Beiträge erhöht werden,
ohne dass sich die Versicherungsleistungen erweitern. In diesem Fall
kann der Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung
gekündigt werden. Kündigung nach einem Versicherungsfall.
Wenn die Entschädigung gezahlt wurde, können Sie den Vertrag innerhalb
von einem Monat fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres
kündigen. Es ist ratsam jedoch, wenn Sie nur zum Ende des
Versicherungsjahres kündigen, weil bei einer fristlosen Kündigung dem
Versicherer trotzdem der volle
Jahresbeitrag zusteht. Kündigung zum Ablauf. Sie sollten in diesem Fall
den Vertrag bis spätestens drei Monate vor Ablauf kündigen, sonst
verlängert er sich um ein Jahr. Er kann dann wieder zum neuen Ablauf
drei Monate vorher
gekündigt werden.
Wenn Sie nach dem 25.06.1994 einen 10-Jahresvertrag abgeschlossen
haben, ist dieser erstmals zum Ablauf des fünften Jahres und danach zum
Ende jedes weiteren Jahres kündbar.
Quelle:versicherungsvergleich.info
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