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Informationen zur Rechtsschutzversicherung
Geschrieben von Oliver Balk   
Tuesday, 10 October 2006

Wenn Sie eine nichtselbständige Person sind, können Sie nur dann eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn Sie keine gewerbliche, freiberufliche oder selbständige Tätigkeit ausführen, bei denen Sie festgelegte Einkommens- oder Umsatzgrößen überschreiten.

Meistens darf für diese selbständigen Tätigkeiten ein Umsatz von 6.000 - 10.000 Euro ( das hängt vom Versicherer ab) nicht überschritten werden.

Es sind solche Versicherer, die den Versicherungsschutz beitragsfrei um den Fußgänger-Rechtschutz für den Versicherungsnehmer und/oder die Familie erweitert haben. Dieser Rechtsschutz umfasst das Risiko als Fußgänger und
Lebenssituationen wie: Mitfahrer in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Fahren mit Zweiradfahrzeugen oder Fahrrädern mit Versicherungskennzeichen.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet ihren Kunden folgende Leistungen an:

1. Im Wohnungsrechtsschutz: Grundstücks-, Gebäude- und Wohnungsrechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Straf-Rechtsschutz.

2. Im Verkehrs-Rechtsschutz: Disziplinar - und Standes-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, Vertrags - und Sachen - Rechtsschutz, Schadenersatz - Rechtsschutz und Steuer - Rechtsschutz vor Gericht.

3. Im Privat - und Berufs-Rechtsschutz: Arbeits -Rechtsschutz, Beratungs - Rechtsschutz im Erb- und Familienrecht, Sozialegerichts-Rechtsschutz.

Im Falle eines Schadens sollten Sie den Schaden dem Versicherer vollständig und wahrheitsgetreu melden. Die Meldung kann auch durch Rechtsanwalt erfolgen.

Wenn im Laufe des Verfahrens weitere Maßnahmen erwogen werden, die noch weitere Ausgaben auslösen, sollte dies mit dem Versicherer abstimmen. Weiterhin sind unnötige Ausgaben zu vermeiden und für die Einhaltung von Terminen sollte der Versicherte, bzw. dessen Rechtsanwalt sorgen.
Die Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung bekommen Sie mit dem Versicherungsschein. Dieser enthält ausführliche Infos und Hinweise bezüglich auf die Versicherung.Nach Erhalt der Bedingungen haben Sie Recht noch 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages sollten Sie die zum Risiko gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantworten, weil die falschen Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen könnten, wenn Sie für den Schaden ursächlich sind.

Sie sollten auch die Risikoveränderungen während der Vertragsdauer dem Versicherer anzeigen. ( z.B. wenn Sie selbständig werden und nach diesen Tarifen keinVersicherungsschutz mehr möglich ist). Für die Kündigung der Rechtsschutzversicherung durch den Versicherungsnehmer gibt es folgende Möglichleiten: Kündigung nach Prämienerhöhung. Dies ist möglich, wenn die Beiträge erhöht werden, ohne dass sich die Versicherungsleistungen erweitern. In diesem Fall kann der Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Kündigung nach einem Versicherungsfall. Wenn die Entschädigung gezahlt wurde, können Sie den Vertrag innerhalb von einem Monat fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Es ist ratsam jedoch, wenn Sie nur zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, weil bei einer fristlosen Kündigung dem Versicherer trotzdem der volle
Jahresbeitrag zusteht. Kündigung zum Ablauf. Sie sollten in diesem Fall den Vertrag bis spätestens drei Monate vor Ablauf kündigen, sonst verlängert er sich um ein Jahr. Er kann dann wieder zum neuen Ablauf drei Monate vorher
gekündigt werden.

Wenn Sie nach dem 25.06.1994 einen 10-Jahresvertrag abgeschlossen haben, ist dieser erstmals zum Ablauf des fünften Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres kündbar.

Quelle:versicherungsvergleich.info