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Private und Gesetzliche Krankenversicherung
Geschrieben von Markus Heck   
Tuesday, 19 September 2006
Grundsätzliche Unterschiede im System bei der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.

1. In der PKV ist jeder freiwillig versichert. Die PKV kennt nur freiwillig Versicherte; entsprechend besteht Wettbewerb und das Versicherungsunternehmen muss sich am Markt behaupten und durch ihr Leistung und durch die Kosten überzeugen.

2. In der PKV sind Sie selbst Vertragspartner Ihres Arztes oder des Krankenhauses. Sie suchen Sie sich Ihren Arzt, Ihr Krankenhaus oder auch Ihren Heilpraktiker aus, freie Arztwahl. Es gilt das Kostenerstattungsprinzip. Der Behandlungsvertrag wird zwischen Ihnen und Ihrem Arzt oder Krankenhaus geschlossen. Sie erhalten für alle Leistungen eine Rechnung, die Sie selbst überprüfen können und sollten, das diese Grundlage für die Leistungserstattung des PKV-Unternehmens ist. Eigenverantwortung wird groß geschrieben und in der Regel wird mit den finanziellen Mitteln bewusster umgegangen als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

3. Private Krankenversicherung: Jede Person wird einzeln und individuell nach ihrem Bedarf versichert. Es gilt der Grundsatz der individuellen Versicherung. Für jede Person wird ein eigener Versicherungsvertrag mit eigenem Beitrag abgeschlossen. So kann der Umfang des Versicherungsschutzes individuell bestimmt werden. Soll lediglich das Niveau der gesetzlichen Leistungen erreicht werden, kann eine günstige Krankenversicherung abgeschlossen werden. Man kann sich jedoch auch absolut komfortabel absichern, was entsprechend Hohe Beiträge mit sich bringt.

4. In der PKV werden die Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip berechnet. Maßgeblich in der PKV ist das Alter und der Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung sowie das Geschlecht und der Umfang des gewählten Versicherungsschutzes. Je früher jemand zur PKV wechselt, desto günstiger ist der Beitrag. Je umfassender der gewählte Versicherungsschutz, desto höher ist der Beitrag.

5. In der PKV wird eine Vorsorge für das Alter gebildet, die sogenannte Altersrückstellung. Mit dem Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Dies führt zwangsläufig zu höheren Gesundheitskosten. In der gesetzlichen KV tragen insbesondere die jungen Gesunden die hohen Kosten der älteren Mitglieder.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Leistung die man in der PKV erhält, sich deutlich näher an den eingezahlten Beiträgen orientiert als in der Gesetzlichen, wo dies gar nicht der Fall ist und schlimmstenfalls ein kerngesunder Mensch sein Leben lang die Krankheiten anderer finanziert.

Wer die Möglichkeit hat sich bei einer privaten Krankenversicherung zu versichern, sollte dies in Erwägung ziehen und sich vor einer Entscheidung professionell beraten lassen und bei den Versicherungen die Tarife vergleichen.