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Private Rente - Rürup Rente
Geschrieben von Holger Schnittker   
Saturday, 02 June 2007

Lange war es Gerücht, nun ist es auch von oberster Stelle beschlossene Sache: das Renteneintrittsalter wurde angehoben! Das Regelrenteneintrittsalter beträgt also nunmehr 67 Jahre, nicht 65 Jahre wie bisher.

Um das durch die weiter sinkenden Geburtenraten und der steigenden Lebenserwartung verursachte Defizit in der staatlichen Rentenkasse entgegenzuwirken, steigt das Eintrittsalter für die gesetzliche Rente und die tatsächlich ausgezahlte Rente verringert sich im Vergleich zu vorangegangenen Jahrgängen, zum verständlicherweise großen Ärger der Bevölkerung.

Die gesetzliche Rente reicht heutzutage bei weitem nicht mehr aus, um den Lebensunterhalt im Alter und den gewohnten Lebensstandard zu decken eine Private Vorsorge über z.B. Private Rentenversicherungen oder aber der staatlich geförderten Rüruprenten sind unerlässlich. Besonders die Rürup-Rente kann attraktiv für Ältere sein, da Sie am besten von dem steuerlichen Effekt einer Rürup-Rentenversicherung profitieren können Die Umstellung wird allerdings natürlich in kleineren Schritten vorgenommen, um die Benachteiligung der Jahrgänge an den Altersgrenzen abzumindern. Das betrifft also die Jahrgänge 1958 bis 1963 für eine Rente mit 66. Jeder jüngere Jahrgang erhält die Rente entsprechend mit 67 Jahren. Begonnen wird mit der Umstellung tatsächlich allmählich 2012, aber ausnahmslos im Jahr 2029, wenn jeder heutige Arbeitnehmer des Schwellenjahrgangs 1964 in Rente gegangen ist.

Ausgenommen von dieser Regelung sind untertage beschäftigte Bergbauarbeiter, Schwerbehinderte und langjährig Versicherte. Langjährig beschäftigten Bergleuten wird das Renteneintrittsalter nach diesem Schema zwar ebenfalls angehoben, jedoch lediglich auf 62 Jahre. Das Renteneintrittsalter für Altersrente Schwerbehinderter beträgt zurzeit 63 Jahre, wird aber zeitgleich auf 65 Jahre erhöht.