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Private Krankenzusatzversicherung
Geschrieben von Markus Heck   
Friday, 06 October 2006
In der ergänzenden Krankenzusatzversicherung werden meist ganz bestimmte Risiken ausgeschlossen, wie ambulante Zusatzversicherungen, ambulante Ergänzungstarife oder Zahnzusatztarife.

Es ist allerdings nicht unbedingt so einfach wie es scheint, nämlich dass man sich bei z.B. schlechten Zähnen einfach eine Zahnzusatzversicherung abschließt und so von allen Kosten befreit ist. In den privaten Versicherungen wird der Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss untersucht und die gesundheitliche Situation geprüft.

Ist der Versicherungsgesellschaft das Risiko zu hoch mit jemandem mit schlechten Zähnen eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen so wird die Versicherung dies auch nicht tun.Es ist demzufolge so, dass die Versicherungen am liebsten nur mit Versicherten Zahnzusatz-Verträge abschließt die auch morgen noch kraftvoll zubeißen können, dann kann die Versicherung die Beiträge erheben und müssen keine oder kaum Behandlungskosten zahlen.

Im Rahmen der privaten Krankenzusatzversicherung kann das Niveau des Versicherungsschutzes jeder krankenversicherten Person auf das der PKV angehoben werden.In der privaten Krankenversicherung ist jegliche Leistung individuell zu vereinbaren. Möglich ist ein umfassender Schutz der jegliche Risiken absichert oder auch eine möglicherweise günstige Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung auf etwa gleichem Niveau.

So ist es beispielsweise in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich nicht möglich bei steigendem Alter und sich verschlechternden Gesundheitszustand von dem günstigen Versicherungstarif in einen mit besseren Leistungen zu wechseln.Um trotz umfassenden Versicherungsschutz möglichst geringe Beiträge zu zahlen kann ein Selbstbehalt vereinbart werden, den der Versicherte trägt bevor die Krankenversicherung die Kosten übernimmt.

Tarifvergleiche bei Versicherungen haben ergeben, dass selbst dann beachtliche Einsparungen möglich sind, wenn der Selbstbehalt voll ausgeschöpft wird.Wird eine Veränderung des Versicherungsschutzes in Betracht gezogen sollte ein unabhängiger Versicherungsexperte hinzugezogen werden der in beratender Tätigkeit auf Risiken hinweist und keinem Versicherungsunternehmen verpflichtet ist.