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Die Anwartschaftsversicherung in der PKV für Wehrpflichtige
Geschrieben von Anja Wenzel   
Thursday, 09 August 2007

Die Krankenversicherung für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende ist speziell geregelt, da sie Anspruch auf freie Heilfürsorge über ihren Dienstherrn haben. Die bisherige Versicherung in der GKV oder in der PKV wird dann i.d.R. ruhend gestellt.

Wehrpflichtige und Zivildienstleistende benötigen während der Zeit des Wehrdienstes/Zivildienst keine Krankenversicherung. Da sie während dieser Zeit eine unentgeltliche Krankenversorgung über die freie Heilfürsorge erhalten. D.h. Wehrpflichtige werden über Truppenärzte versorgt.

Für alle, die vorher in der gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, ruht die Versicherung für diese Zeit.

Für alle nicht selbst versicherten Familienangehörigen, wie Ehegatten und Kinder besteht weiterhin Anspruch auf Familienhilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die private Krankenversicherung ruht in dieser Zeit und zwar durch eine sogenannte Anwartschaftsversicherung. Die Anwartschaftsversicherung dient zur Erhaltung der Rechte, die der Versicherte bei seiner bisherigen Versicherung erworben hat während er von der freien Heilfürsorge Leistungen erhält. Man unterscheidet zwischen der großen und der kleinen Anwartschaft.

Die kleine Anwartschaft ermöglicht bei Wiederaufleben des Vertrages nach der Zeit des Ruhenstellens alle inzwischen aufgetretenen Krankheiten mit in den Vertrag aufzunehmen. Die große Anwartschaft legt bei der Berechnung des Beitrags bei Wiederinkrafttreten des Vertrages, unter Berücksichtigung einer zwischenzeitlichen Beitragsanpassung, das ursprüngliche Eintrittsalter zugrunde. Bei der großen Anwartschaft werden auch Alterungsrückstellungen wie in einem laufenden Vertrag gebildet. Das hat zur Folge, daß der Beitrag, je nachdem wann die private Krankenversicherung ursprünglich abgeschlossen wurde, entsprechend niedriger ist, als wenn der Wehrpflichtige mit dem aktuellen Eintrittsalter in die PKV gehen würde. Für die Erhaltung der Rechte in der PKV ist ein Anwartschaftsbeitrag zu zahlen, der je nach Vertragslänge und Tarifen jeweils von der privaten Krankenversicherung berechnet wird. Die Anwartschaftsversicherung bezieht sich auch auf die Pflegepflichtversicherung

Autor: info [ ät ] pkv-krankenkassen-vergleich.de bei der PKV.