| Mittels Rechtsschutz gut versichert? In der Regel eine Frage der Konditionen |
| Geschrieben von Michaela Schleußner | |
| Monday, 24 March 2008 | |
| Ob man im Bezug auf den Rechtsschutz wirklich an alles gedacht hat, stellt sich oftmals erst heraus, wenn man in einen Rechtsfall geraten ist. Es ist dabei so, dass man sich schon beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung darüber Gedanken machen sollte, welche Lebensrisiken denn so vorhanden sind. Dabei sollte man schon beim Vertragsabschluss abklären, was diese Versicherung letztlich auch wirklich übernimmt. Grundsätzlich ist dabei zu sagen, dass sich ein Rechtsschutz in den prägnanten Lebensbereichen wie Verkehr, Beruf und Privatleben in der Regel immer irgendwann auszahlt. Denn schließlich ist es so, dass in Deutschland jährlich rund 1,5 Millionen Prozesse geführt werden. Es ist dabei so, dass – abgesehen von den Verfahren vor den Arbeitsgerichten – grundsätzlich immer der Verlierer die Kosten für den Rechtsstreit zu tragen hat. Damit man überhaupt eine Chance hat vor Gericht einen Sieg davon zu tragen, ist ein guter Anwalt gefragt. Damit dabei überhaupt die Möglichkeit besteht, dass man einen Anwalt beauftragen kann, wird jedoch Geld benötigt. Es ist dabei so, dass es viele Streitigkeiten gibt, bei denen schwer abzuschätzen ist, wie hoch die möglichen Kosten sein werden, oder aber ob überhaupt eine Aussicht besteht den Prozess zu gewinnen. – Dies wussten auch schon die Menschen im 19. Jahrhundert in Frankreich, wobei es hier nicht gelang eine Prozesskostenversicherung zu etablieren, was jedoch durch den französischen Kassationshof im Jahr 1824 untersagt wurde. Abermals Experimente mit der Prozesskostenversicherung gab es – abermals in Frankreich – um ca. 1905 bis zum Ende des 1. Weltkrieges. Letztlich entscheidend heute bei der Frage, ob man möglicherweise einen Rechtsstreit vor Gericht verliert, oder aber doch gewinnt, ist nicht jedoch das Vorhandensein eines Rechtsschutz an sich, sondern vielmehr welche Rechtsgebiete er abdeckt. Welche Kosten die Versicherung dabei übernimmt ist standardmäßig festgelegt – nämlich auch wenn man verliert die eigenen Anwaltskosten, wie auch die des Gegners, die Kosten für ein Gutachten, sowie auch die Zeugengelder. |