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Krankentagegeldversicherung in der PKV
Geschrieben von Ulrich Lindemann   
Thursday, 12 April 2007
Das Krankenhaustagegeld und die Krankentagegeldversicherung in der Privaten Krankenversicherung dienen dazu, Einkommensausfälle bei Krankheit und Krankenhausaufenthalt auszugleichen.

Das Krankentagegeld bei der PKV wird für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen, egal ob man zu Hause krank ist oder im Krankenhaus. Hier wird ein fixer Tagessatz vereinbart, der sich i.d.R. am Nettoeinkommen orientiert. Es soll also nur der Verdienstausfall ausgeglichen werden und kein Gewinn gemacht werden. Der Zahlungsbeginn des Krankentagegeldes ist flexibel und kann mit verschiedenen Beginndaten vereinbart werden. Bei Angestellten ist dies meist der 43. Tag, da dann die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber wegfällt. Bei Selbständigen und Freiberuflern sollte der Leistungsbeginn abhängig von der Höhe der laufenden Verpflichtungen und den sonstigen Einkünften, die auch bei Krankheit weiter fließen abhängig gemacht werden. Das Krankentagegeld wird so lange gezahlt, so lange keine dauernde Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde, es gibt als keine Aussteuerung nach 78 Wochen wie bei der Gesetzlichen Krankenkasse. Die Krankentagegeldversicherung ist im Rahmen einer privaten Krankenvollversicherung möglich oder als Zusatzversicherung zur GKV, da hier das Krankengeld maximal auf die Beitragsbemessungsgrenze beschränkt ist, und der darüberhinausgehende Verdienstausfall bei Krankheit nicht versichert ist.

Die Krankenhaustagegeldversicherung in der PKV ist eine Summenversicherung und wird für jeden Tag mit einem vereinbarten Tagessatz bei einer medizinisch notwendigen stationären Behandlung ab dem ersten Tag ausgezahlt. Die Krankenhaustagegeldversicherung kann zur Deckung von Krankenhauskosten verwendet werden, deren Kosten nicht in der Vollversicherung mit abgedeckt sind. Z. B. die Mehrkosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer auf der Privatstation, wenn man sonst in der Gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, und der Versicherungsschutz diese Leistungen nicht beinhaltet. Außerdem kann ein Krankenhaustagegeld auch zur Begleichung sonstiger begleitender Kosten durch den Krankenhausaufenthalt verwendet werden. Wie z.B. die Kosten von Fahrten durch Angehörige bei Besuchen oder bei einem Selbständigen die Bezahlung eines Stellvertreters in der Firma. Das Krankenhaustagegeld kann nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen versichert werden, um keinen Anreiz zu schaffen, für unnötige oder zu lange Krankenhausaufenthalte. Dies dient letztendlich der Stabilisierung und Minimierung der Prämien.