| Kostenvergleich zwischen den förderfähigen Riester-Sparverträgen |
| Geschrieben von Tim Schieferstein | |
| Thursday, 06 September 2007 | |
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Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Die staatliche Förderung ist an zwei Bedingungen geknüpft. Erstens, man muss zulageberechtigt sein und zweitens, muss ein förderfähiger Sparvertrag abgeschlossen werden (von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert). Förderfähige Sparverträge sind die private Rentenversicherung, Banksparpläne und Fondssparpläne. Die Rendite für den Riester Sparer wird unter anderem auch von den Kosten beeinflusst. Die private Rentenversicherung gilt als sichere aber unflexible Geldanlage. Hohe Abschlussgebühren und Verwaltungskosten drücken die Rendite. Vorteil, die Kosten dürfen nicht von den ersten Beiträgen abgezogen werden, sie müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden. Bei Anbieterwechsel oder Beitragssenkung entstehen dem Sparer zusätzlich Kosten. Dem Zinssatz von 2,25 % und einer nicht garantierten Überschussbeteiligung stehen verhältnismäßig hohe Kosten gegenüber. Banksparpläne zeichnen sich durch ihre Flexibilität und Sicherheit aus. Kalkulierbarer ist die Rendite bei Banksparplänen mit einem garantierten Zinssatz. Bei ungebundenen Zinssätzen können Banken, aber nur bei ausreichender Begründung, den Zinssatz nach unten korrigieren. Positiv auf die Rendite wirken sich die relativ geringen Kosten aus. Abschluss- und Verwaltungskosten entstehen bei Banksparplänen nicht. Bei Reduzierung oder Aussetzung der Beitragszahlung werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Für einen Minimalbetrag kann der Anbieter gewechselt werden. Obwohl die Renditechancen vergleichsweise nicht viel niedriger sind als bei der privaten Rentenversicherung werden Banksparpläne im Verhältnis zu den anderen Geldanlagen wenig genutzt. Ein Grund hierfür ist mit, dass Finanzinstitute diese Sparanlage nur unzureichend anbieten Die höchsten Renditen innerhalb der staatlich geförderten Geldanlagen werden mit Fondssparplänen erzielt. Dafür sind sie risikoreicher. Die Depotgebühren und Ausgabeaufschläge werden beim Vertragsabschluss festgelegt. Bei der DWS TopRente betragen diese Kosten beispielsweise 15,40 € im Jahr bzw. 4,4%. Viele Fondsmanager bieten Rabatte bei den Ausgabeaufschlägen an, also mehrere Angebote einholen und vergleichen. Bei allen förderfähigen Geldanlagen gilt, bei vorzeitigem Ausstieg müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Die spätere monatliche Auszahlung muss zu 100 % versteuert werden, die Rendite für den Riester Sparer wird dadurch gemindert. Als positiv ist zu werten, dass die Riester-Anlagen nicht von der ab 01.01.2009 geltenden Abgeltungssteuer betroffen sind. Die Erträge herkömmliche Bank- und Fondssparpläne unterliegen dann einer 25 % igen Besteuerung. |