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Kostenübernahme bei der Zahnbehandlung
Geschrieben von Philipp Rüger   
Friday, 13 July 2007

Jeder kann durch sein eigenes Verhalten dazu beitragen, die höchstmöglichen Zuschüsse der Krankenkasse gewährt zu bekommen.

Wenn es auch ganz pauschal heißt, dass im Krankheitsfall die Behandlungskosten sowie die Ausgaben für Heil- und Hilfsmittel von den Kassen übernommen werden, so gilt dieser Grundsatz bei der Zahnbehandlung nur mit Einschränkungen. 

Voll übernommen werden von den Krankenkassen die Kosten für zahnerhaltende und vorbeugende Behandlungen. Dazu gehören die Sanierung schadhafter Zähne, also das Füllen von Löchern, die Behandlung von krankem Zahnfleisch, die Entfernung von Zahnstein und die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt.Die Kosten für Zahnersatz werden dagegen von den Kassen nur noch zu 60 Prozent übernommen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Patient vorher regelmäßig zu Kontroll- bzw. Vorsorgeuntersuchungen bei seinem Zahnarzt gewesen ist und seine Zähne regelmäßig gepflegt hat. Wenn nicht, werden ihm bis zu 15 Prozent der Erstattung gestrichen; die Kasse zahlt dann also nur noch knapp die Hälfte dazu.Auch bei den Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bis zum 18. Lebensjahr kann man sich einen Bonus verdienen. Denn normalerweise zahlen die Krankenkassen nur 80 Prozent der Gesamtkosten. Wer jedoch die gesamten im Behandlungsplan aufgestellten medizinischen Maßnahmen tapfer über sich ergehen lässt, bekommt nach Abschluss der gesamten Behandlung auch noch die restlichen 20 Prozent der Behandlungskosten erstattet. Mit diesem kleinen Trick wollen die Kassen einen finanziellen Anreiz als Belohnung dafür schaffen, dass man die Behandlung nicht vorzeitig abbricht.Bei Erwachsenen werden kieferorthopädische Behandlungen nur dann bezahlt, wenn es sich um schwere Kieferanomalien handelt.Die Kosten für besonders aufwendige oder medizinisch umstrittene Vorsorgeformen werden von den Krankenkassen nicht mehr übernommen.

Weil dem Patienten wegen der hohen Kosten für Zahnersatz schnell vierstellige Summen als zu zahlender Eigenanteil entstehen können, soll auch hier eine Sozialklausel zur Vermeidung von Härten beitragen. Unter bestimmten Umständen kann deshalb der Eigenanteil ganz wegfallen. Weil dabei neben den persönlichen Einkommensverhältnissen noch andere Faktoren zu berücksichtigen sind, sollte man sich im Einzelfall bei seiner Kasse erkundigen. Die Sozialklausel kann nämlich nicht benutzt werden, um die Bonusregelung für regelmäßige Zahnvorsorge zu umgehen.