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Gesundheitsreform – Änderungen 2007
Geschrieben von Konstanze Edelmann   
Monday, 04 September 2006

Die Bundesregierung hat am 12. Juli 2006 die neuen Eckpunkte zur Gesundheitsreform beschlossen. Durch den Beschluss steht auch fest, dass die Versicherten ab dem 01.01.2007 tiefer in die Tasche greifen müssen.

Für die Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat dies folgende Auswirkungen:

  • Beitragserhöhung um 0,5 Prozentpunkte ab 01.01.2007
  • Steuerfinanzierung der beitragsfreien Mitversicherung der Kinder, stufenweise ab 2008, aber keine Steuererhöhungen
  • Einführung eines Gesundheitsfonds, d.h. die Kassen erhalten daraus einen festen Betrag für jeden Versicherten
  • Angebotsvielfalt der Kassen soll gesteigert werden keine Leistungskürzungen mit Ausnahme von Behandlungen nach Piercings, Tätowierungen und Schönheitsoperationen
  • Neues Vergütungssystem mit Pauschalpreisen für niedergelassene Ärzte
  • Preisverhandlungen zwischen Kassen und Apothekern

Für die Versicherten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat dies folgende Auswirkungen:

 Private Krankenversicherung bleibt als Vollversicherung bestehen

  • Jahresarbeitsentgeltgrenze bleibt unverändert
  • zur Befreiung von der Versicherungspflicht soll das jährliche Gesamteinkommen zukünftig 3-mal über der heutigen JAE liegen, d.h. Wechsel in die PKV für  Arbeitnehmer erst nach dreijähriger Wartezeit möglich
  • keine Einbeziehung der PKV in den Gesundheitsfonds
  • Einführung eines Basis-Tarifes für freiwillig GKV-Versicherte ohne Gesundheitsprüfung
  • Portabilität der Alterungsrückstellung

Trotz der Gesundheitsreform wird das Gesundheitssystem zum grossteil aus den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen finanziert. Beschlossen wurde, dass ab 2008 die Beiträge in den so genannten Gesundheitsfonds fließen sollen. Die Beitragshöhen der Versicherten und Arbeitgeber bestimmen dann nicht mehr die Kassen. Auch werden die Beiträge nicht mehr von den Kassen eingezogen, diese fließen ab 2008 direkt in den Fonds. Aus diesem Fonds erhalten dann die Kassen einen einheitlichen Beitrag. 

Zum Ausgleich des Defizits der GKV wird ab 2007 der Beitrag voraussichtlich um 0,5 Prozent anheben. Mit den Mehreinnahmen, soll die für 2007 erwartete Finanzierungslücke von ca. 7 Milliarden Euro ausgeglichen werden. 

Für die Privatversicherten ergeben sich kaum Änderungen. Die Beiträge dieses Personenkreises werden nicht zur Finanzierung des Fonds mit dazu genommen. Möchte ein gesetzlich Versicherter in die PKV wechseln, muss er mindestens drei Jahre die Versicherungspflichtgrenze von mtl. 3.937,50 Euro erreicht haben. Die Einkommensgrenze wurde aber nicht erhöht.

Erleichtert wird den Privat Krankenversicherten auch der Wechsel zwischen den Privaten Krankenversicherungen. Die Angesparten Altersrückstellungen können dann in die neue PKV mitgenommen werden. Weiterhin ausgeschlossen ist jedoch für Privat Krankenversicherte ein Wechsel zurück in die GKV.

Eine weitere Änderung ergibt sich für die Nichtversicherten. Wer ohne Krankenversicherung ist, muss von der Kasse aufgenommen werden, in der er zuletzt versichert war. Hier wird nicht unterschieden dies eine private oder die gesetzliche war. Die Privaten Kassen müssen für diese freiwillig Versicherten zukünftig einen Basistarif der den gesetzlichen Kassen entspricht anbieten.

Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherungen und Versicherungen finden Sie unter www.informieren.de

Konstanze Edelmann im Auftrag von informieren.de