| Gesundheitsreform – Änderungen 2007 |
| Geschrieben von Konstanze Edelmann | |
| Monday, 04 September 2006 | |
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Die Bundesregierung hat am 12. Juli 2006 die neuen Eckpunkte zur Gesundheitsreform beschlossen. Durch den Beschluss steht auch fest, dass die Versicherten ab dem 01.01.2007 tiefer in die Tasche greifen müssen. Für die Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat dies folgende Auswirkungen:
Für die Versicherten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat dies folgende Auswirkungen: Private Krankenversicherung bleibt als Vollversicherung bestehen
Trotz der Gesundheitsreform wird das Gesundheitssystem zum grossteil aus den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen finanziert. Beschlossen wurde, dass ab 2008 die Beiträge in den so genannten Gesundheitsfonds fließen sollen. Die Beitragshöhen der Versicherten und Arbeitgeber bestimmen dann nicht mehr die Kassen. Auch werden die Beiträge nicht mehr von den Kassen eingezogen, diese fließen ab 2008 direkt in den Fonds. Aus diesem Fonds erhalten dann die Kassen einen einheitlichen Beitrag. Zum Ausgleich des Defizits der GKV wird ab 2007 der Beitrag voraussichtlich um 0,5 Prozent anheben. Mit den Mehreinnahmen, soll die für 2007 erwartete Finanzierungslücke von ca. 7 Milliarden Euro ausgeglichen werden. Für die Privatversicherten ergeben sich kaum Änderungen. Die Beiträge dieses Personenkreises werden nicht zur Finanzierung des Fonds mit dazu genommen. Möchte ein gesetzlich Versicherter in die PKV wechseln, muss er mindestens drei Jahre die Versicherungspflichtgrenze von mtl. 3.937,50 Euro erreicht haben. Die Einkommensgrenze wurde aber nicht erhöht.
Erleichtert wird den Privat Krankenversicherten auch der Wechsel zwischen den Privaten Krankenversicherungen. Die Angesparten Altersrückstellungen können dann in die neue PKV mitgenommen werden. Weiterhin ausgeschlossen ist jedoch für Privat Krankenversicherte ein Wechsel zurück in die GKV. Eine weitere Änderung ergibt sich für die Nichtversicherten. Wer ohne Krankenversicherung ist, muss von der Kasse aufgenommen werden, in der er zuletzt versichert war. Hier wird nicht unterschieden dies eine private oder die gesetzliche war. Die Privaten Kassen müssen für diese freiwillig Versicherten zukünftig einen Basistarif der den gesetzlichen Kassen entspricht anbieten. Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherungen und Versicherungen finden Sie unter www.informieren.de Konstanze Edelmann im Auftrag von informieren.de
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