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Das deutsche Sozialsystem, das auf eine inzwischen über 125jährige
Geschichte zurückblicken kann, gründet sich auf fünf Sparten,
zusammengefasst in der sogenannten Sozialversicherung.
Die
Mitgliedschaft in diesem Versorgungssystem ist für einen Großteil der
Bundesbürger verpflichtend. Berechnungsbasis für die Beiträge ist das
Bruttogehalt des Arbeitnehmers, entrichtet werden diese grundsätzlich
jeweils zu 50 % vom Versicherten und dessen Arbeitgeber. Dieser zahlt
auch die Sozialversicherungsbeiträge jeweils bis zum 15ten des
Folgemonats an die Krankenkasse des Versicherten, dort werden die
Beiräge entsprechend der Ansprüche weiter an die
Rentenversicherungsträger sowie die Bundesanstalt für Arbeit verteilt.
Die Sozialversicherung teilt sich in die folgenden fünf Sparten auf:
Die gesetzliche Krankenversicherung, deren durchschnittlicher
Beitrag bei derzeit ca. 14,8 % liegt, zahlt für medizinisch notwendige
Behandlungen, um die Gesundheit des Versicherten zu erhalten,
wiederherzustellen bzw. zu verbessern. Die Zukunft dieser Versicherung
war aufgrund des demographischen Wandels sowie den stetig steigenden
Ausgaben u.a. verursacht durch die Zunahme chronischer Krankheiten
gefährdet. Hier hat der Staat mittels Gesundheitsreform, die im April
2007 in Kraft getreten ist, lenkend eingegriffen und die gesetzliche
Krankenversicherung wieder zukunftsfähig gestaltet.
Für die gesetzliche Pflegeversicherung ist grundsätzlich ein
Beitrag von 1,7 % zu entrichten. Allerdings müssen kinderlose
Versicherte 1,95 % des Bruttogehalts in die Pflegeversicherung
einzahlen, ausgenommen sind hier alle unter 23- und über 64-Jährigen,
Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Arbeitslosengeld II.
Die gesetzliche Rentenversicherung befindet sich aufgrund des
demographischen Wandels ähnlich wie die Krankenversicherung in einer
prekären Lage. Neben einer Beitragserhöhung von 19,5 % auf 19,9 %,
versucht der Staat hier die Eigenverantwortung des einzelnen mit Hilfe
von staatlich geförderten Vorsorgeprodukten wie Riester Rente und Rürup Rente zu
unterstützen.
Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung unterstützt erwerbslose
Personen finanziell während ihrer Arbeitssuche. Ihr Beitrag wurde
Anfang 2007 von 6,5 % auf 4,2 % reduziert.
Der Beitrag zur gesetzliche Unfallversicherung wird zu 100 % vom
Arbeitgeber übernommen und von diesem an die jeweils zuständige
Berufsgenossenschaften weitergeleitet.
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