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Die deutsche Sozialversicherung
Geschrieben von Quant Consulting   
Friday, 07 September 2007

Das deutsche Sozialsystem, das auf eine inzwischen über 125jährige Geschichte zurückblicken kann, gründet sich auf fünf Sparten, zusammengefasst in der sogenannten Sozialversicherung.

Die Mitgliedschaft in diesem Versorgungssystem ist für einen Großteil der Bundesbürger verpflichtend. Berechnungsbasis für die Beiträge ist das Bruttogehalt des Arbeitnehmers, entrichtet werden diese grundsätzlich jeweils zu 50 % vom Versicherten und dessen Arbeitgeber. Dieser zahlt auch die Sozialversicherungsbeiträge jeweils bis zum 15ten des Folgemonats an die Krankenkasse des Versicherten, dort werden die Beiräge entsprechend der Ansprüche weiter an die Rentenversicherungsträger sowie die Bundesanstalt für Arbeit verteilt.

 
Die Sozialversicherung teilt sich in die folgenden fünf Sparten auf:

Die gesetzliche Krankenversicherung, deren durchschnittlicher Beitrag bei derzeit ca. 14,8 % liegt, zahlt für medizinisch notwendige Behandlungen, um die Gesundheit des Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen bzw. zu verbessern. Die Zukunft dieser Versicherung war aufgrund des demographischen Wandels sowie den stetig steigenden Ausgaben u.a. verursacht durch die Zunahme chronischer Krankheiten gefährdet. Hier hat der Staat mittels Gesundheitsreform, die im April 2007 in Kraft getreten ist, lenkend eingegriffen und die gesetzliche Krankenversicherung wieder zukunftsfähig gestaltet.

Für die gesetzliche Pflegeversicherung ist grundsätzlich ein Beitrag von 1,7 % zu entrichten. Allerdings müssen kinderlose Versicherte 1,95 % des Bruttogehalts in die Pflegeversicherung einzahlen, ausgenommen sind hier alle unter 23- und über 64-Jährigen, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Arbeitslosengeld II.
Die gesetzliche Rentenversicherung befindet sich aufgrund des demographischen Wandels ähnlich wie die Krankenversicherung in einer prekären Lage. Neben einer Beitragserhöhung von 19,5 % auf 19,9 %, versucht der Staat hier die Eigenverantwortung des einzelnen mit Hilfe von staatlich geförderten Vorsorgeprodukten wie Riester Rente und Rürup Rente zu unterstützen.

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung unterstützt erwerbslose Personen finanziell während ihrer Arbeitssuche. Ihr Beitrag wurde Anfang 2007 von 6,5 % auf 4,2 % reduziert.

Der Beitrag zur gesetzliche Unfallversicherung wird zu 100 % vom Arbeitgeber übernommen und von diesem an die jeweils zuständige Berufsgenossenschaften weitergeleitet.