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Die Autoversicherung
Geschrieben von Thomas Ewert   
Thursday, 20 December 2007
Die Autoversicherung ist, wie in den meisten anderen Ländern auch, eine Pflichtversicherung. Sie dient zum Schutz vor unbezahlbaren Kosten bei Personenschäden sowie bei Schäden an beteiligten anderen Fahrzeugen bei einem Unfall. Wenn ein Kraftfahrzeughalter mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
Die Rechte hierfür sind in der EU weitgehend vereinheitlicht. Unterschiede hierbei gibt es jedoch bei der Summe des Höchst-Schadens. In den meisten Fällen haftet im Falle eines Unfalls die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges vom Unfallverursacher. Ob der Halter selbst oder ein Dritter hierbei am Steuer saß, ist nicht von Bedeutung. Dies ist eine Ausnahme vom üblichen Grundsatz, der besagt, dass nur bei eigenem Verschulden ein Schadensersatz gewährleistet wird, das sich in den Prioritäten begründet, dass die Sach- und Personenschäden einer Wiedergutmachung unterzogen werden. Durch eine Verschlechterung des Schadenfreiheitsrabatts, die sich bei jedem Unfall noch mehr verschlechtert, können dann die Versicherungsprämien vom Halter des Kraftfahrzeuges steigen.

Eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, wie Personenschäden, Heilungskosten, Schmerzensgeld, Invaliditätsrente, Sachschäden an beteiligten Gegenständen und Fahrzeugen sowie sonstige Vermögensschäden. Der Beitragssatz senkt sich bei unfallfreiem Fahren mit den Jahren bis zu 30 Prozent. Bei häufigen Schäden bzw. Unfällen werden Zuschläge berechnet.

Je nach Marktwert des Fahrzeugs lohnt sich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, da eine Haftpflichtversicherung die Schäden vom eigenen Fahrzeug nicht abdeckt.

Bei einer Teilkasko wird das Auto gegen Raub, Einbruchdiebstahl, Feuer, Marderbiss, Witterungen (Blitz, Hagel, Sturm oder Überschwemmung), Kabelbrand sowie gegen Wildschaden bei einer Selbstbeteiligung von 300 - 1.000 Euro versichert.

Die Vollkasko weist einen größeren Versicherungsschutz auf. Sie deckt zusätzlich auch selbstverschuldete Autoschäden im Falle einer Fahrerflucht des unermittelbaren Unfallgegners. Außerdem kommt die Vollkasko bei Zahlungsunfähigkeit vom Unfallgegner und bei Schadensverursachern, die nicht haften können wie zum Beispiel bei Kindern, für den Schaden auf. Auch hierbei liegt meist die Selbstbeteiligung zwischen 300 und 1.000 Euro, um die Beitragssätze im Rahmen halten zu können.

Auf jeden Fall sollte aber vor Abschluss ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden, da sich die Konditionen der einzelnen Anbieter teilweise unterscheiden.

Thomas Ewert
Ewd(ät)ewd-concept.de