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Berufsunfähigkeitsversicherung schliesst Lücke
Geschrieben von Andreas Jensen   
Tuesday, 26 June 2007

Durch eine Zunahme an Erkrankungen deutscher Arbeitsnehmer speziell im Bereich Gelenkerkrankungen, psychosomatischer Störungen und des Herz-Kreislaufs geben immer mehr und mehr Arbeitnehmer frühzeitig Ihren Arbeitsplatz auf.



 

Früher gab es eine ausreichende gesetzliche Absicherung der Berufsunfähigkeit doch für Menschen die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden ist eine private Absicherung unumgänglich. Derzeitig gibt es vom Staat nur noch eine 25 bis 50 prozentige Absicherung in Bezug auf das vergangene Gehalt. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke.


Weniger Geld vom Staat

Die neue gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann man als Arbeitnehmer nur noch geltend machen wenn man täglich nicht mehr als 3 Stunden arbeiten kann. Sollte man jedoch bis zu 6 Stunden täglich beschäftigt werden können, so erhält man nur noch die halbe Erwerbsminderungsrente. Absolut kein Anspruch besteht für Berufsanfänger, da sie die Kriterien nicht erfüllen, die notwendig sind. Dazu gehören 5 Jahre Wartefrist und 3 Jahre Einzahlung in die Rentenkasse. Für diese Personengruppe ist eine private Absicherung daher in absolutes Muss.


Immer die Prämien vergleichen

 

Unterschiede bei den Versicherungsbeiträgen gibt es durchaus. Keine ist wie die andere. So kommt es das es Unterschiede von bis zu 50 Prozent gibt. Die Höhe der Auszahlungen richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien, unter anderem nach der Höhe der auszuzahlenden Rentenbeträge und nach der Schwere der ausgeübten körperlichen Tätigkeit.

Sollte man beispielsweise hauptsächlich im Büro beschäftigt gewesen sein, so fällt die Versicherungsprämie geringer aus, als bei einer schweren körperlichen Tätigkeit. Der Arbeitnehmer kann vor Versicherungsabschluss die Höhe der Prämie relativ flexibel selbst wählen. Dazu stehen unterschiedliche Tarife und Stufen der Anbieter zur Verfügung. Das Alter der Arbeitnehmer beeinflusst auch nicht unwesentlich die Höhe der Prämien. So zahlt ein jüngerer Arbeitnehmer weniger als ein Älterer.
 
Auf die Bedingungen achten

 

Bei Vertragsabschluss sollte man genau auf die Klauseln achten, so zum Beispiel die der Vorerkrankungen. Der Versicherungsanbieter muss eine umfassende Übersicht über das bisherige Gesundheitsbild haben, da er in jedem anderen Falle eine Zahlung verweigern könnte. Weiterhin sollte man darauf achten, dass es keine abstrakten Verweise gibt, die einen dazu zwingen einen anderen Beruf auszuüben, was ebenfalls zu einer Verweigerung der Auszahlungen führt.

Auch sollte eine ärztliche Prognose über die Berufsunfähigkeit ausgestellt werden. Dies sollte nicht durch den Hausarzt geschehen sondern durch einen Dritten über einen Zeitraum von 6 Monaten.