| Auswirkungen der Rentenreform |
| Geschrieben von Rinske Weber | |
| Saturday, 23 June 2007 | |
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Die Rentenreform 2001 hat viele Veränderungen für die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung mit sich gebracht, deren Auswirkungen häufig erst mit dem Anspruch auf eine Rente bemerkbar macht.
Die Rentenreform im Jahre 2001 in Form des Altersvermögensgesetz hat nicht nur positive Veränderungen wie die Riester Rente und Rürup Rente mit staatlicher Förderung mit sich gebracht, sondern auch Einschränkungen, die die steigende Inanspruchnahme von Renten auch für die Zukunft ermöglichen soll. Der ab 2005 greifende Nachhaltigkeitsfaktor bewirkt eine niedrigere Rentenanpassung, wenn geburtenstarke Jahrgänge ihre Altersvorsorge in Anspruch nehmen und so die Rentenkasse stärker belasten. Steigen dagegen die Einnahmen der Sozialkassen wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, und Pflegeversicherung z.B. durch gute Konjunktur, weniger Arbeitslose, mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, so können die Rentenauszahlungen entsprechend erhöht werden. Dieser Nachhaltigkeitsfaktor ermöglicht also eine Anpassung der Rentenhöhe an sich verändernde Bedingungen. Der Beitrag kann dadurch auf einem stabilen Niveau werden. Einschneidenden Veränderungen gab es auch im Bereich der Berufsunfähigkeitsrente durch die Reform. Stichtag ist der 01. Januar 2001, wer zu diesem Zeitpunkt jünger als 40 Jahre war, hat keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Die Berufsunfähigkeitsrente wird durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt und wird nur voll gezahlt, wenn eine Berufstätigkeit von weniger als 3 Stunden pro Tag möglich ist oder nachweislich keine Stelle auf dem Arbeitsmarkt zu finden ist . Wenn man 3-6 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält man die halbe Erwerbsminderungsrente. Wer mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten kann erhält keine Erwerbsminderungsrente. Eine volle Berufsunfähigkeitsrente erhält nur, wer am Stichtag über 40 Jahre alt war.
Auch bei der Hinterbliebenenrente für Witwer und Witwen gab es eine Änderung. Die Hinterbliebenenrente soll abgeschafft werden, und jeder soll eine eigenständige Rente aufbauen, diese Regelung gilt für Ehepaare, die am 01. Januar 2002 noch unter 40 Jahren waren oder später geheiratet haben. Autor: info (et) rente-1x1.de |