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Abschluss einer Riester Rente
Geschrieben von Sabrina Fries   
Wednesday, 13 December 2006

Der Abschluss einer Riester Rente ist zurzeit noch freiwillig, aber ob das auch für immer so bleiben kann, wird sich sehr wahrscheinlich in der Zukunft zeigen.

Die staatliche Zusatzrente kann nur mit der Zugehörigkeit von den so genannten förderfähigen Personenkreis genutzt werden und dazu gehören alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversichert sind, und das sind zum Beispiel die Arbeiter, oder einige Angestellte und auch wenige Selbständige.

Zu diesem Personenkreis gehören aber auch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die Auszubildende, auch Personen die Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe erhalten, die Kindererziehende, die Wehr- und Zivildienstleistende, die Personen die als Pflegekräfte nicht erwerbsmäßig tätig sind, die Landwirte, Personen die schon Vorruhestandsgelder beziehen, und auch einige Geringfügige Beschäftigte, wenn sie bei Vertragsabschluß schon auf die Versicherungsfreiheit verzichten.

Wenn man aber nicht zu diesem förderfähigen Personenkreis gehört, kann man aber trotzdem die Direktversicherung nutzen und das geht zum Beispiel so: wenn von einem Ehepaar nur ein Partner eigentlich Förderberechtigt ist, dann kann der andere trotzdem einen Vertrag für die Riester Rente abschließen und er muss dabei auch keine eigene Beiträge einzahlen, selbst wenn der Ehepartner nur einen Mindestanteil selber einzahlt und beide erhalten sogar noch die Zulagen vom Staat.

Man kann eine Riester Rente auch über eine betriebliche Altersvorsorge abschließen, wie zum Beispiel über eine Direktversicherung und das ist ganz sicher eine sehr gute Alternative zu der privaten Riester Rente, denn beide werden vom Staat gefördert.

Doch wichtig ist es auch noch, dass man leider nicht beide Formen zusammen in Anspruch nehmen kann.