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Wohin mit dem Auto nach der Abmeldung?
Geschrieben von Andreas Mettler   
Sunday, 23 September 2007
Viele Autobesitzer melden ihr Kraftfahrzeug im Winter ab. Zu teuer ist die Umrüstung auf Winterreifen, zu unangenehm die Fahrt im Winter.

Ständiges Eiskratzen, das Fahren durch schlecht geräumte Straßen, die erhöhte Umfallgefahr ist für viele Kfz-Inhaber ein Grund, das Auto während der Wintermonate stillzulegen und während der kalten Jahreszeit auf öffentliche Verkehrmittel umzusteigen.

Das Nummernschild kurzfristig bei der Kfz-Zulassungsstelle vorbeigebracht und das Auto den Winter über am Parkplatz am Straßenrand stehen gelassen erwartet viele Autobesitzer schon nach wenigen Tagen eine böse Überraschung: Ein Hinweis vom Ordnungsamt an der Windschutzscheibe und eine Frist, das nicht mehr angemeldete Auto von der öffentlichen Straße zu entfernen. Und dazu ein saftiges Verwarngeld. Und dann spätestens beginnen für viele Kfz-Inhaber die tatsächlichen Probleme: Wohin mit dem Auto?

Glücklich kann sich schätzen, wer eine Garage gebaut oder eine Fertiggarage erworben hat oder zumindest ein privates Grundstück zur Verfügung hat, um das stillgelegte Fahrzeug abzustellen. Wer über keine dieser Möglichkeiten verfügt, muss am Ende das Auto wieder bei der Zulassungsstelle anmelden, hat die Kosten für das Verwarngeld zu entrichten sowie die Kfz-Steuer für die Wintermonate, in denen das Auto ursprünglich überhaupt nicht genutzt werden sollte. Wer also ein Auto abmeldet, auch wenn dies zum Beispiel beim Weiterverkauf des Fahrzeuges geschieht, sollte sich vorher im klaren darüber sein, wo das Kraftfahrzeug nach der Abmeldung abgestellt werden kann.