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Geschrieben von Sven Schmidt
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Tuesday, 22 January 2008 |
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Sie kennen das sicherlich. Sie haben zuhause einen Internetanschluss und Ihre Kinder besitzen einen Computer mit Zugang zu jenem Anschluss. Da Sie nun nicht jedes Mal daneben sitzen und beobachten können, was Ihre Kinder nun im Internet machen, welche Seiten sie anschauen oder welche Dateien sie im Internet Downloaden.
Letzteres ist wohl das, welches Sie als Eltern am meisten interessieren sollte. Denn schnell kann es zu einer Abmahnung durch die Filmindustrie oder Musikindustrie kommen, weil Ihre Tochter oder Sohn unwissentlich Musik oder Filme aus dem Internet gedownloadet haben. Der Download von Musik und Filmen alleine ist nicht illegal, sofern diese Titel nicht zur freien Verfügung stehen. Jedoch unterliegen die meisten Musikstücke und Filme dem Urheberrecht.
Was tun sie also, sofern Sie auf einmal eine Abmahnung im Briefkasten haben sollten, da Sie angeblich Musik, Kinofilme oder dergleichen gedownloadet haben sollen. Das beste in solchen Fällen ist, Sie wenden sich schnellstmöglich an einen Anwalt. Auf keinen Fall sollten Sie eine solche Abmahnung einfach ignorieren. Dies kann sie unter Umständen viel Geld kosten. Ebenfalls sollte man nicht einfach blindlings zahlen, denn wer weis, inwieweit eine solche Abmahnung überhaupt rechtens ist.
Suchen Sie sich einen Anwalt wie zum Beispiel aus der Rechtsanwaltskanzlei Weiß & Partner aus Esslingen. Dann kann die Abmahnung geprüft werden und es kann Ihnen gesagt werden inwieweit Sie was tun sollten um aus dieser Sache bestmöglich wieder raus zukommen. Teilweise lassen sich die Firmen auf einen Vergleich ein, oder aber man unterschreibt eine Einstweilige Verfügung. Je nach Gegebenheit ist eine Abmahnung auch gar nicht gerechtfertigt, denn es muss auch sicher gestellt sein, dass es sich wirklich um geschützte Werke handelt. Denn nicht jeder Download aus dem Internet ist illegal.
Ab Januar 2008 sind auch in diesem Bereich wieder aktuelle Gerichtsurteile rechtskräftig bzw. es gibt neue Gesetze und Verordnungen die noch einmal mehr Klarheit im Thema Urheberrecht geben.
Schmidt Sven
office (at) pr.ag
Urheberrecht |