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Scheidung online - bequem und sicher?
Geschrieben von Jochem Schausten   
Thursday, 08 February 2007

In letzter Zeit liest und hört man viel von sogenannten Onlinescheidungen. 

Die Chancen und Risiken, die mit einer solchen Scheidung per Internet verbunden sind, erläutert der Artikel.

Die Scheidung online eignet sich insbesondere für

  • Ehegatten, die alle Scheidungsfolgen (Unterhalt, Zugewinnausgleich, etc.) geklärt haben
  • kinderlose Ehegatten, die beide berufstätig sind
  • Ehegatten, von denen einer oder beide im Ausland aufhältig sind und die per E-Mail ihr Scheidungsverfahren vorbereiten möchten
  • Ehegatten, die ihr Scheidungsverfahren in Ruhe von zu Hause aus betreiben möchten

Viele Rechtsanwälte versuchen aber den Eindruck zu erwecken, bei einer Online-Scheidung könnten Sie Geld sparen. Dies ist falsch!

Jeder Rechtsanwalt in Deutschland ist bei gerichtlichen Verfahren - und dazu gehört das Scheidungsverfahren - an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG) gebunden. Und da steht exakt drin, welche Gebühren ein Rechtsanwalt bei einem bestimmten Streitwert (der vom Gericht anhand der zusammengerechneten Nettoeinkommen der Ehegatten errechnet wird)  berechnen darf - aber auch muss! Diese Gebühren sind ganz und gar unabhängig davon, ob Sie Ihre Scheidung online bei einem Rechtsanwalt einleiten oder einen Rechtsanwalt in dessen Büro aufsuchen.

Einige Rechtsanwälte versuchen den Eindruck zu erwecken, Sie würden bei einer Online-Scheidung Geld sparen, weil Sie nur einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Kosten könnten Sie sich dann mit Ihrem Ehegatten teilen. Und warum soll das bei einer "normalen" Scheidung nicht gehen? Natürlich können Sie auch bei einer "normalen" Scheidung mit Ihrem Ehegatten eine entsprechende Vereinbarung treffen.

Einige Rechtsanwälte versuchen den Eindruck zu erwecken, die Gerichte würden bei einer Online-Scheidung den Streitwert niedriger ansetzen, was zu einer Kostenersparnis führt. Auch dies ist schlicht und einfach falsch! Richtig ist folgendes: Es gibt Gerichte, die bei einer sogenannten einverständlichen Scheidung - also wenn beide Ehegatten geschieden werden wollen - den Streitwert um 25% niedriger ansetzen. Doch dies hängt nicht davon ab, ob Sie Ihr Scheidungsverfahren online oder ganz normal eingeleitet haben - sondern eben ausschließlich davon, ob das Scheidungsverfahren einverständlich geführt wurde oder nicht.

Zusammengefasst: Die Scheidung online kostet an Gerichts- und Rechtsanwaltskosten immer das Gleiche wie ein normal eingeleitetes Scheidungsverfahren. Auch hier die Wahrheit zu sagen und Ihnen keine geschickt verpackten Scheinwahrheiten zu verkaufen,  das gehört nach unserer Auffassung zu den Grundlagen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt.

Sie sollten aber auch und gerade bei einer Onlinescheidung darauf achten, dass Sie nur einen Spezialisten, also einen Scheidungsanwalt, mit der Durchführung beauftragen.