| Der Bußgeldkatalog für Fahranfänger |
| Geschrieben von Frank Müller | |
| Friday, 12 October 2007 | |
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Für Fahranfänger ist der Bußgeldkatalog besonders streng. Kennt man sich als Fahranfänger nicht aus, hat man ganz schnell mal ein Verstoß. Es fängt alleine schon damit an, bei einem Stoppschild nicht zu anzuhalten. Da zahlt man gleich mal 10 Euro Strafe. Beachtet man die Vorfahrt nicht und gefährdet dabei andere Verkehrsteilnehmer, dann zahlt man 50 Euro, kassiert 3 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und bekommt 1 Monat Fahrverbot. An diesen Beispielen sieht man wie schnell der Führerschein wieder weg sein kann. Dann geht es beim Abstand weiter. Hält man den erforderlichen Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von bis zu 80 km/h nicht ein, werden 25 Euro fällig. Dies kann weitergehen: Bei einem Sicherheitsabstand von über 130 km/h werden 250 Euro Strafe fällig, man bekommt 4 Punkte und 2 Monate Fahrverbot. Ganz zu schweigen, von dem Aufbauseminar welches angeordnet wird. Dies kostet nochmal zwischen 150 - 400 Euro. Benutzt man die Beleuchtung des Fahrzeugs nicht ordnungsgemäß, können laut des Bußgeldkatalogs zwischen 10 Euro - 40 Euro plus 1 Punkt in Flensburg fällig werden. Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, ob dies innerorts oder außerorts geschieht. Überschreitet man die Geschwindigkeit innerorts wird es härter bestraft als außerorts. Diesen Beispielen laut dem Bußgeldkatalog könnte man jetzt noch viele weitere aufführen, welche aber den Rahmen sprengen würden. Der Bußgeldkatalog sieht vor, dass Fahranfänger eine Alkoholpromillegrenze von 0,0 Promille hat. Wird man also mit Alkohol am Steuer als Fahranfänger erwischt, werden 125 Euro und 2 Punkte in Flensburg fällig. Aber kurioserweise gilt auch für Nicht-Fahranfänger bis 21 Jahren laut dem Bußgeldkatalog die 0,0 Promillegrenze. Das nur mal nebenbei erwähnt. Also bevor man fährt ist es ratsam sich über die Bußgelder wenigstens ein bisschen zu informieren. |