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Unterhalt und Scheidung
Geschrieben von Georg Weißenfels   
Saturday, 01 December 2007
Nach der Scheidung ist Unterhalt zu bezahlen.

Einer der routinierteren Scheidungsberater dürfte der Fußballer Lothar Matthäus sein. Dem Vernehmen nach hat er sich unlängst in bestem Einvernehmen im Wege der Scheidung von seiner Frau getrennt. Womit die schier unendliche Geschichte der Trennung von Mann und Frau wieder um einen Aspekt reicher wäre. Es verwundert dabei kaum, dass die Scheidung zwischen Matthäus und seiner Frau relativ reibungslos über die Bühne gegangen ist. Es darf nämlich vermutet werden, dass die beiden bereits in einem sehr frühen Stadium einen so genannten Ehevertrag geschlossen haben. Mit Hilfe eines solchen Ehevertrages lassen sich bei der Scheidung viele kritische und streitträchtige Punkte zu einem Zeitpunkt klären, zu dem beide Parteien noch verhältnismäßig vernünftig miteinander reden. Man darf vermuten, dass beispielsweise der ebenfalls mit einer Scheidung befasste Ex-Beatle Paul McCartney froh wäre, wenn er einen solchen Vertrag abgeschlossen hätte. So ganz ohne Vertrag muss er sich aber jetzt mit heftigen Geldforderungen seiner Ex-Frau herumschlagen, denen er nach Lage der Dinge nicht ganz entkommen wird. Im Zentrum jeder Verhandlung bei einer Scheidung steht die Frage zum Unterhalt und ein möglicher Zugewinnausgleich. Der Unterhalt muss demjenigen auch nach der Trennung gewährt werden, der nicht in der Lage ist, sich angemessen selber zu unterhalten. Dies trifft naturgemäß auf gemeinsame Kinder zu, die noch in der Ausbildung stehen. Kinder verfügen in aller Regel nicht über ein eigenes Einkommen und sind daher auf Unterstützung der Eltern angewiesen. Der Unterhalt kann dabei durch Stellung von so genannten Naturalunterhalt geleistet werden. Dies bedeutet, dass der Unterhaltspflichtige dem Kind nach der Scheidung Unterkunft und Verpflegung gewährt.

 Horst Kuhn