|
Geschrieben von Daniel Weiss
|
|
Sunday, 08 July 2007 |
|
Die Einführung des Energieausweises und seine Folgen.
Bei Errichtung, An- Umbau oder Erweiterung eines Hauses muss künftig nach der derzeitigen Energieeinspar-Verordnung ein Energieausweis ausgestellt werden. Der Ausweis wird entweder auf der Basis des Verbrauches oder des Bedarfs erstellt. Hierbei unterteilt man zwischen Wohn- und Nutzungsgebäuden. Bei Nutzungsgebäuden ist die Berechnungsgrundlage freigestellt, beim Energieausweis für Wohngebäude mit bis zu 4 Parteien muss die Berechnung ab 2008 nach Verbrauch erfolgen. Ausnahme gilt für die Wohngebäude, die bei der Errichtung vor 1977 bereits die Maßnahmen zur Wärmeschutzverordnung erbracht haben.
Energieausweise sind besonders im Bezug auf Umweltschutzmaßnahmen, eine sehr gute Maßnahme, um die Effizienz eines Hauses festzustellen.
Die Ausweise werden aus den Grunddaten der Heizkostenabrechungen oder Abrechungen von Energielieferanten gebildet, wobei drei Abrechnungsjahre zu Grunde gelegt werden und dann der Mittelwert gebildet wird. Energieausweise dürfen Hochschüler mit Studienbereich Bauphysik, Architektur, Hochbau, Maschinenbau oder Elektrotechnik ausstellen. Ebenso Innenarchitekten und Techniker im Baubereich. Zurzeit kann die Ausstellung der Energieausweise eine Zeit von 8 Wochen dauern, da die Nachfrage sehr groß ist. Da die Berechnungsgrundlage die Gebäudenutzfläche ist, kann der Bedarf nicht nur einfach aus dem Mietvertrag berechnet werden. Die Einstufung wird letztendlich mit einem Bandtacho vorgenommen.
Es kann jedoch, auch bei bauartgleichen oder größenidentischen Häusern zu Abweichungen bei Grunddaten des Energieausweises kommen, was mit der Fernwärmeversorgung, von der Nettogrundfläche und der Klimazone zusammenhängt. So kann ein bauartgleiches Gebäude im Nachbarort bis zu 30 % Abweichungen in den Energiewerten haben.
|