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Adoption und Unterhalt
Geschrieben von Georg Weißenfels   
Saturday, 13 October 2007

Die Adoption führt zu Unterhaltspflichten.

Eine Beziehung zwischen Mann und Frau wird oft auf eine harte Probe gestellt, wenn sich der beiderseitige Kinderwunsch nicht erfüllt. Wenn sämtliche medizinische Hilfsmaßnahmen fehlgeschlagen sind, bleibt oft nur der Weg der Adoption eines Kindes. 

Eine Adoption ist in Deutschland mit hohen bürokratischen Hürden verbunden. Gleichzeitig sollte man sich im Vorfeld jeder Adoption über die gravierenden rechtlichen Folgen informieren. So erwirbt das adoptierte Kind beispielsweise ein volles Recht auf Unterhalt gegenüber den Adoptiveltern.

Dieses Unterhaltsrecht haben die Eltern dem Kind auch grundsätzlich bis zum Abschluß seiner Ausbildung zu gewähren. Unter Umständen ist auch eine Weiterbildung von den Eltern zu finanzieren. Sämtliche verwandschaftlichen Beziehungen gegenüber den leiblichen Eltern werden mit Wirksamwerden der Adoption gekappt. Gleichzeitig erwirbt das Kind sämtliche verwandtschaftlichen Rechte gegenüber den neuen Adoptiveltern. Hierzu gehört beispielsweise auch das volle Erbrecht. Das Adoptivkind hat hier die gleichen Rechte wie jedes leibliche Kind auch.

Die Adoptiveltern sollten sich beizeiten überlegen, ob sie die Vermögensnachfolge nach ihrem Tod oder auch nur nach dem Tod eines der Partner nicht in Anbetracht der Familienerweiterung durch ein Testament oder einen Erbvertrag regeln wollen. Sicherheit bietet eine solche Vorgehensweise durch die Steuerbarkeit der Vermögensnachfolge. Mittels Erbeinsetzung, der Anordnung von Vermächtnissen oder Auflagen und Bedingungen gibt es viele Wege, den Nachlass geordnet zu übergeben.

Bedenkt man alle diese rechtlichen Implikationen, steht dem Erfolg einer Adoption nichts im Wege. In Deutschland sind lediglich hohe bürokratische Hürden zu überwinden, um eine Adoption durchzuführen. Diese Hürden dienen dabei wohlgemerkt keinem Selbstzweck, sondern dienen in erster Linie dem Wohl des Kindes.