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Führerschein-Infos zur Prüfung
Geschrieben von Frank Bergmann   
Thursday, 25 October 2007

Wie in jedem anderen EU Land besteht selbstverständlich auch in Deutschland die Pflicht, als Führer eines Automobils oder eines Kleinkraftrades, einen Führerschein zu besitzen.

Hierzu muss der Fahrschüler nach insgesamt 14 geleisteten Theorie Stunden eine Theorie-Prüfung absolvieren. Als bestanden gilt die Prüfung, solang der Prüfling sie mit einer Fehlerpunktzahl unter 10 besteht. Zudem gibt es in Deutschland eine vorgeschriebene Anzahl so genannter Pflichtfahrstunden. Der Fahrschüler muss mindestens 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nacht-Fahrten absolviert haben, um zur Führerscheinprüfung zugelassen zu werden. Dem Schüler steht es von nun an frei, wie viele zusätzliche Stunden er noch mit seinem Fahrlehrer üben möchte. Fühlt er sich seiner Sache sicher, und ist auch der Fahrlehrer mit den Fahrkünsten seines Schülers zufrieden, so wird beim TÜV ein Prüfungsantrag gestellt.

Die Fahrprüfung findet je nach Nachfrage 1-2 Wochen nach dem Stellen des Antrags statt. Die Prüfung dauert in der Regel 45 Minuten, in denen der Fahrschüler, beobachtet von einem Fahrprüfer, alltägliche Verkehrssituationen meistern muss. Fällt der Prüfling durch, so kann er seine nächste Prüfung erst 14 Tage später in Angriff nehmen.

Selbstverständlich gibt es Führerscheine für verschiedene Klassen, sodass der Besitzer eines Führerscheins auch nur die Klassen fahren darf, für welche er den Führerschein absolviert hat (PKW, PKW mit Anhänger, Motorrad etc.) Jeder Führer eines Automobils bzw. Kraftrades ist verpflichtet, seinen Führerschein bei sich zu tragen. Zwar ist bei Regelverstoß lediglich mit einem Verwarngeld von 10€ zu rechnen, jedoch soll auch dieses Bußgeld im kommenden Jahr erhöht werden.

Weitere Themen sind zum Beispiel der Führerschein mit 17, wie auch der neu-eingeführte EU-Führerschein (Format einer EC-Karte). Sollten Sie noch keinen EU-Führerschein haben ist das jedoch nicht schlimm, die alten Scheine gelten bis 2032. Noch ein Tipp zum Schluß, für alle die es interessiert: Aufgrund der neuen Regelungen ist es auch mögliche einen Führerschein ohne MPU im Ausland zu machen.