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Wohnungsbaufoerderung
Geschrieben von Erich Mortrac   
Friday, 17 August 2007
Der Bausparvertrag ermöglicht durch geringe monatliche Beiträge, Verzinsung sowie staatliche Förderung in kurzer Zeit Startkapital für die Baufinanzierung oder den Bau einer Immobilie anzusammeln.

Es ist auch möglich einen Bausparvertrag zur Finanzierung der Renovierung oder Modernisierung einer Immobilie abzuschliessen.

Die vertraglich individuell zu vereinbarende Bausparsumme zur Baufinanzierung setzt sich zu 40-50% aus dem anzusparenden Bausparguthaben und entsprechend zu 60-50%aus dem durch die Bausparkasse gewährten Darlehen zusammen.

Während der Sparphase wird das für die Zuteilung notwendige Mindestsparguthaben durch monatliche Regelsparbeiträge sowie Verzinsung des Guthabens angesammelt. Um Anspruch auf die Zuteilung (die Auszahlung des Darlehens) anzumelden, muss das Mindestsparguthaben sowie eine vorgegebene Bewertungszahl erreicht sein. Nun hat der Bausparer Anspruch auf ein niedrig verzinstes Darlehen. In der anschliessenden Darlehensphase leistet der Kunde den monatlichen Zins- und Tilgungsbeitrag zur Rückzahlung des Darlehens. Unter bestimmten Vorraussetzungen wird der Bausparvertrag staatlich und ggf. auch durch den Arbeitnehemer gefördert. Das Wohnungsbau Prämiengesetz sieht die Förderung der Sparleistung für Personen ab 16 Jahren, deren zu versteuerndes Einkommen 25.600 € (ledig) bzw. 51.200 € (verheiratet) jährlich nicht überschreitet, vor.

Die Wohnungsbauprämie von 8,8% wird auf jährliche Sparleistungen von bis zu 512 € (ledig) bzw. 1024 € (verheiratet) gezahlt.
Anspruch auf Wohnungsbauprämie besteht nur, sofern eine eigene Sparleistung unabhängig von den vermögenswirksamen Leistungen von mindestens 50 € im Jahr erbracht wird.

Zusätzliche Förderung bietet der Staat durch die Arbeitnehmer Sparzulage von 9% auf bis zu 470 € im Jahr, wenn die vom Arbeitgeber gewährten vermögenswirksamen Leistungen auf den Bausparvertrag eingezahlt werden. Bedingung hierfür ist allerdings, dass das zu versteuernde jährliche Einkommen maximal 17.900 € (ledig) bzw. 35.800 € (verheiratet) beträgt.