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Die Umschuldung per Sofortdarlehen möglichst umgehend in die Wege leiten
Geschrieben von Petra Müller   
Wednesday, 21 November 2007
Bei einigen Verbrauchern in Deutschland ist es bereits kurz vor 12 was die Tatsache anbelangt, dass sie demnächst Ärger mit dem Gerichtsvollzieher bekommen.

Denn durch die übermäßige Aufnahme von Ratenkrediten, beispielsweise bei Versandhäusern sind viele nicht mehr in der Lage die monatlich anfallenden Raten zu bezahlen. Helfen kann hierbei in der Regel nur noch ein Sofortdarlehen zur Umschuldung, und zwar möglichst zu einem Zeitpunkt, wo seitens der Gläubiger zwar bereits Zwangsmaßnahmen angedroht wurden, jedoch im Bezug auf Mahnbescheid und den unwillkürlich bei Nichtzahlung dann folgenden Vollstreckungsbescheid noch nichts passiert ist. Denn ist erst einmal ein Mahnbescheid ergangen, so wird dieser unwillkürlich ins Schufaregister eingetragen und in der Regel ist dann jede Aussicht ein Sofortdarlehen von einer Bank zu erhalten dahin, denn die Bankrichtlinien nach Basel II sind so streng, dass es einer Bank heute nicht möglich ist einen Kredit an jemanden zu vergeben, der einen Negativeintrag in seiner Schufaauskunft hat.

Für eine Umschuldung ist es in den meisten Fällen dann zu spät, es sei denn man nimmt Kontakt zu einem Kreditvermittler auf, der in der Lage ist auch so jemanden zu helfen, nämlich durch einen so genannten Kredit ohne Schufa. Diese Art von Kredite kommen aus dem Ausland und werden ausschließlich von Kreditvermittlern vermittelt. Mit der Kredit gebenden Bank hat man zunächst nichts zu tun. Deren Namen erfährt man meist erst vom Briefbogen des Kreditvertrages. Ein sehr großer Unsicherheitsfaktor bei diesen Krediten ist jedoch auch der Kreditvermittler selbst, denn unter den Kreditvermittlern gibt es sehr viel „schwarze Schafe“. Deshalb: Ein Umschuldung möglichst früh in die Wege leiten, bevor etwas passiert ist.