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Autoleasing: Kilometer- oder Restwertvertrag? |
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Geschrieben von Claudia Schäfer
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Sunday, 06 May 2007 |
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Lange Zeit wurde Autoleasing nur mit Leasing für Unternehmen assoziiert.
Mittlerweile ist Autoleasing
auch für Privatleute interessant geworden und die Hersteller kämpfen
mit immer verlockenderen Angeboten um die Gunst der Kunden. Die
Unterschrift auf dem Leasingvertrag bedeutet für den Leasingnehmer
gleichzeitig einen Flexibilitätsverlust, denn aus einem bestehenden
Leasingvertrag herauszukommen ist ein äußerst schwieriges Unterfangen.
Diese Einbusen an Flexibilität werden aber offensichtlich gerne
hingenommen, wenn man dafür die Möglichkeit erhält ständig einen
Neuwagen zu niedrigen monatlichen Kosten zu fahren; dies beweist die
Tatsache das private Leasingverträge immer populärer werden und daher
die Anzahl an privaten Leasingverträgen ständig steigt. Dem
Leasingnehmer stehen prinzipiell zwei verschiedene Arten des Leasings
zur Auswahl; das Restwertleasing und das Kilometerleasing.
Die Charakteristik des
Restwertleasings ist, dass hier zu Beginn des Leasingvertrages zwischen
Leasinggeber und Leasingnehmer ein Restwert des Fahrzeuges vereinbart
wird. Der Restwert gibt an wie viel das Fahrzeug am Ende der Laufzeit
noch wert ist. Für den Leasingnehmer ist das Restwertleasing insofern
riskant, als das er es ist der für die Erzielung des Restwerts sorgen
muss. Stellt sich bei der Fahrzeugbewertung am Ende des
Restwertleasings heraus dass das Auto weniger wert ist, dann muss der
Leasingnehmer für den Differenzbetrag zwischen vereinbarten Restwert
und Marktwert aufkommen.
Bei der zweiten Variante, dem Kilometerleasing, fällt dieses Risiko für den Leasingnehmer weg. Beim Kilometerleasing
vereinbaren Leasinggeber und Leasingnehmer eine jährliche
Kilometerleistung (beim Restwertleasing wird die Höhe der Monatsrate
unter anderem auch von den jährlich gefahrenen Kilometern bestimmt). Am
Ende des Leasingvertrages werden dann die gefahrenen Kilometer den
vereinbarten gegenübergestellt. Wurden zu viele Kilometer gefahren so
muss der Leasingnehmer nachzahlen. Attraktiv ist Kilometerleasing
jedoch weil der Leasingnehmer keinen Restwert erzielen muss und somit
nur dafür zu sorgen hat, dass die vereinbarte Kilometerlaufleistung
eingehalten wird und das Auto am Ende des Leasingvertrages in einem
angemessenen Zustand ist.
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