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Autoleasing: Kilometer- oder Restwertvertrag?
Geschrieben von Claudia Schäfer   
Sunday, 06 May 2007

Lange Zeit wurde Autoleasing nur mit Leasing für Unternehmen assoziiert.

Mittlerweile ist Autoleasing auch für Privatleute interessant geworden und die Hersteller kämpfen mit immer verlockenderen Angeboten um die Gunst der Kunden. Die Unterschrift auf dem Leasingvertrag bedeutet für den Leasingnehmer gleichzeitig einen Flexibilitätsverlust, denn aus einem bestehenden Leasingvertrag herauszukommen ist ein äußerst schwieriges Unterfangen. Diese Einbusen an Flexibilität werden aber offensichtlich gerne hingenommen, wenn man dafür die Möglichkeit erhält ständig einen Neuwagen zu niedrigen monatlichen Kosten zu fahren; dies beweist die Tatsache das private Leasingverträge immer populärer werden und daher die Anzahl an privaten Leasingverträgen ständig steigt. Dem Leasingnehmer stehen prinzipiell zwei verschiedene Arten des Leasings zur Auswahl; das Restwertleasing und das Kilometerleasing.

Die Charakteristik des Restwertleasings ist, dass hier zu Beginn des Leasingvertrages zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer ein Restwert des Fahrzeuges vereinbart wird. Der Restwert gibt an wie viel das Fahrzeug am Ende der Laufzeit noch wert ist. Für den Leasingnehmer ist das Restwertleasing insofern riskant, als das er es ist der für die Erzielung des Restwerts sorgen muss. Stellt sich bei der Fahrzeugbewertung am Ende des Restwertleasings heraus dass das Auto weniger wert ist, dann muss der Leasingnehmer für den Differenzbetrag zwischen vereinbarten Restwert und Marktwert aufkommen.

Bei der zweiten Variante, dem Kilometerleasing, fällt dieses Risiko für den Leasingnehmer weg. Beim Kilometerleasing vereinbaren Leasinggeber und Leasingnehmer eine jährliche Kilometerleistung (beim Restwertleasing wird die Höhe der Monatsrate unter anderem auch von den jährlich gefahrenen Kilometern bestimmt). Am Ende des Leasingvertrages werden dann die gefahrenen Kilometer den vereinbarten gegenübergestellt. Wurden zu viele Kilometer gefahren so muss der Leasingnehmer nachzahlen. Attraktiv ist Kilometerleasing jedoch weil der Leasingnehmer keinen Restwert erzielen muss und somit nur dafür zu sorgen hat, dass die vereinbarte Kilometerlaufleistung eingehalten wird und das Auto am Ende des Leasingvertrages in einem angemessenen Zustand ist.