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Abgeltungssteuer: Dachfonds als Lösung?
Geschrieben von Tim Schieferstein   
Thursday, 02 August 2007

Die Bundesregierung hat die Einführung einer Abgeltungssteuer für das Jahr 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer wurde im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 ersonnen. Damit wurde ein Ersatz für die bisherige Spekulationsgewinnbesteuerung geschaffen.

Dabei handelt es sich um eine so genannte Quellsteuer, die auf Kapitaleinkünfte und private Veräußerungsgewinne erhoben wird. Die Erhebung der Abgeltungssteuer bezieht sich auf Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Zertifikate.

Unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz handelt es sich um einen festen Steuersatz.

Der Steuersatz liegt bei pauschal 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dabei ist das Kreditinstitut verpflichtet, die Steuer einzuziehen, und an die zuständige Finanzverwaltung abzuführen. Um Personen mit einem niedrigen Einkommen nicht übermäßig zu belasten, können Erträge aus Wertpapieren mit dem persönlichen Steuersatz geleistet werden.

Diese Regelung tritt allerdings erst am 1. Januar 2009 in kraft. Alle vorher gekauften Wertpapiere sind beim Verkauf nach frühestens einem Jahr steuerfrei. Anders sieht es mit Investmentzertifikaten aus, die nach dem 14. März 2007 erworben wurden, für die unabhängig von der Länge des Besitzes die neue Abgabe erhoben wird.

Bisher sahen die meisten Anleger in Dachfonds eher einen `Gebührenfresser´. Durch diesen dauerhaften Steuervorteil von 25%, sieht die Sache aber ganz anders aus.

Dachfonds sind eigentlich Investmentfonds. Das Besondere daran ist, dass das Geld der Anteilsinhaber ausschließlich in Investmentfonds angelegt wird. Ein solcher Fonds besitzt also keine eigenen Aktien, Obligationen usw..

Die einzelnen Fonds unter dem Dach des Großen werden als Subfonds bezeichnet. Dieses Charakteristikum macht einen solchen Fonds als Steuersparmodell für Anleger die ihr Geld langfristig investieren möchten so attraktiv.

Wenn ein Anleger jetzt noch Anteile eines Dachfonds erwirbt, kann er sein Depot später bedenkenlos umbauen, ohne steuerpflichtig zu sein. Bei einem einzelnen Depot hingegen fallen beim Umbau jedes Mal Steuern an.

Damit können Anleger, die bis zum 31.12.2008 Anteile eines solchen Dachfonds erwerben, von der Altfall-Regelung profitieren.

Der Erfolg von Anlagen unter Renditegesichtspunkten hängt wesentlich von möglichen Umschichtungen ab, so dass Interessenten mit der flexiblen Vermögensverwaltung in einem Dachfond Gewinne erwirtschaften und Steuern sparen können.

Die Renditen entsprechen ungefähr denen von Aktien aber die Risiken eines Dachfonds sind durch die breite Streuung wesentlich geringer. Anleger die langfristig Geld anlegen und dabei Steuern sparen möchten, sollten sich demnach bis zum 31.12.2008 über den Erwerb von Anteilen eines Dachfonds informieren.