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Was macht ein Privatdetekiv?
Geschrieben von Markus Heck   
Monday, 19 March 2007

Die Bezeichnung Detektiv stammt aus dem lateinischen und bedeutet entdecken bzw. aufdecken.

Ein Privatdetektiv ist ein privater Ermittler, der durch Observation und Recherche Erkenntnisse und Informationen dokumentiert.

Der Begriff Privatdetektiv wird als Unterscheidung vom sog. Wirtschaftsdetektiv benutzt. Privatermittler kommt den Tätigkeiten näher. Ein Detektiv kann selbständig als Freiberufler tätig oder auch in einer Detektei angestellt sein.

Übliche Aufgaben bei privater Beauftragung von einem Privatdetektiv sind Ermittlungen in Familienangelegenheiter verschiedener Art. Dies können Partnerschaftsangelegenheiten oder Sorgerecht- und Unterhaltsangelegenheiten sein.

Von Unternehmen werden Detektive oft für Ermittlungen in Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie zur Schuldnerüberprüfung eingesetzt.

Beauftragt man einen Detektiv kommt es zwischen Kunde und Detektiv üblicherweise zu einem Dienstvertrag im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches. Demnach schuldet der Detektiv keinen Erfolg, da dieser ja auch kaum als Garantieleistung zu verstehen ist.

Oft wird ein Privatdetektiv einem Ladendetektiv gleichgesetzt. Dieser hat jedoch eher eine Bewachungsaufgabe als eine Überwachungsaufgabe oder Observation. Daher gehört ein Kaufhausdetektiv rechtlich gesehen zu den erlaubnispflichtigen Bewachern und benötigen eine behördliche Bewachungserlaubnis nach Gewerberecht. Detektive brauchen diese Erlaubnis nicht.

Begriffe wie Beschattung, Personenüberwachung und verdeckte Ermittlungen hören sich sehr nach Krimi und Geheimagenten an, sind aber oft weniger spektakulär als man es meinen könnte.