| Barrierefreiheit für alle! |
| Geschrieben von Reiner Bausch | |
| Wednesday, 07 March 2007 | |
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Das World Wide Web ist längst nicht mehr für jeden zugänglich, denn sinnes- oder körperbehinderten Menschen ist oftmals der Zugang zu vielen Internetseiten verweigert, betont heute Reiner Bausch von VISION Druckmedien aus Stollberg. Bei der Gestaltung von Internetseiten wird häufig nicht berücksichtigt, dass viele Menschen körperlich eingeschränkt sind und somit bestimmte Hürden, die durch Programmierungen entstehen können, von ihnen überwunden werden müssen um freien Zugang zu Informationen im Internet zu erhalten. Auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, AGG § 1, ist eine ungerechtfertigte Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung, unzulässig. Das behindertengerechte Webdesign wird durch die BITV, Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung, geregelt. Hierbei wird im speziellen die Zugänglichkeit zu Webseiten durch Menschen mit Behinderungen gewährleistet. Einige Anforderungen, die die BITV umfasst, sind:
Redaktion: Vera Rickmann Quelle: Barrierefreies Webdesign, ein behindertengerechtes Internet gestalten, http://www.barrierefreies-webdesign.de
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