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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Geschrieben von Andreas Stöckl   
Tuesday, 20 February 2007

Das deutsche Arbeitsrecht regelt alle rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Individualarbeitsrecht.

Wenn beide Seiten von Organisationen vertreten werden wie z.B. Arbeitgebervertreter oder Gewerkschaften, weil die rechtlichen Auseinandersetzungen eine breite Masse angehen, spricht der Gesetzgeber vom Kollektivarbeitsrecht.

Grundlage für das Arbeitsrecht ist der Arbeitsvertrag. Um den Arbeitsvertrag herum gibt es eine Fülle von Vereinbarungen die beim Arbeitsrecht mit zu berücksichtigen sind. Beispiele hierfür sind u.a. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder auch Gesetze und Vereinbarungen der Europäischen Union.

Als Arbeitgeber gelten im Sinne des Gesetzes alle natürlichen und juristischen Personen. Bei den Arbeitnehmern wird es da schon etwas komplizierter. Das Bundesarbeitsgericht definiert den Begriff Arbeitnehmer als Person die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages, einer anderen, weisungsberechtigten Person, zur Leistung bestimmter Arbeiten verpflichtet ist. Nach dieser Festlegung gelten z.B. Handelsvertreter, freie Mitarbeiter oder auch Heimarbeit nicht als Arbeitnehmer. Die Einteilung der Arbeitnehmer in Arbeiter und Angestellte ist heute, durch die Beseitigung aller arbeitsrechtlichen Unterschiede wie z.B. Kündigungsschutz oder Lohnfortzahlung, rechtlich nur noch von geringer Bedeutung. Heute gilt für Arbeiter und Angestellte das gleiche Arbeitsrecht.

Um bei eventuellen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten keine unnötig hohen Kosten für den Rechtsanwalt oder Gerichtskosten entstehen zu lassen, empfiehlt sich auf alle Fälle der Abschluss einer Rechtschutzversicherung. Gewerkschaftsmitglieder können unter Umständen einen Rechtsanwalt von der Gewerkschaft gestellt bekommen. Gerade bei Rechtsfragen auf dem Gebiet des sehr komplexen Arbeitsrechts, empfiehlt sich die Beauftragung eines Rechtsanwalt der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.