Menu Content/Inhalt
Web-Artikel arrow Business arrow Arbeitsrecht und Kündigung
Arbeitsrecht und Kündigung
Geschrieben von Georg Weißenfels   
Saturday, 13 October 2007
Das Arbeitsrecht regelt die Kündigung.

Die Gewerkschaft der Lokführer beklagt sich momentan über die Klagewut der Bahn, mit der letztere versucht, Arbeitsniederlegungen zu verhindern. Auf der anderen Seite sind es die Gewerkschaften und die Arbeitnehmer, die in erster Linie von einem ausgeklügelten Arbeitsrecht in Deutschland profitieren. Es gibt so gut wie keine Materie in Deutschland, die nicht durch Gesetze, Verordnungen oder auch nur Richterrecht geregelt wäre. So auch der Bereich zum Arbeitsrecht.

Was in einem Arbeitsvertrag stehen kann und darf, sagen einem im Zweifel die Juristen. Und ebenso enthält das Gesetz dezidierte Vorschriften zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Dabei versteht sich das deutsche Gesetz eher als Schutzfunktion gegen willkürliche Maßnahmen auf Seiten der Arbeitgeber.

Man muss grundsätzlich unterscheiden zwischen einer ordentlichen und einer fristlosen oder außerordentlichen Kündigung. Letztere ist nur bei vorliegen eines wichtigen Grundes gerechtfertigt. Dieser Grund muss so gravierend sein, dass dem Arbeitgeber (oder dem Arbeitnehmer) ein längeres Festhalten am Arbeitsvertrag nicht länger zugemutet werden kann. So führen beispielsweise strafrechtlich relevante Verhalten von Arbeitnehmern fast zwangsläufig zu einer fristlosen Kündigung. Für eine ordentliche Kündigung schreibt das Gesetz nach Ablauf der Probezeit und ab einer gewissen betriebsgröße das Vorliegen eines Grundes vor. Die Kündigung muss sich entweder aus persönlichen, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen erklären lassen. Diese Gründe sind selbstverständlich vor dem Gericht in vollem Umfang überprüfbar. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb kurzer Frist eingelegt werden. In aller Regel endet ein Prozeß vor Gericht durch Vergleich. Der Arbeitnehmer akzeptiert danach die Kündigung und einigt sich mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung. Den Anwalt hat der Arbeitnehmer selber zu tragen. Eventuell tritt eine Rechtschutzversicherung ein.

Georg Weißenfels